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Bei der Förderung von Jugendwerkstätten werden neuerdings neben den Qualifikationsnachweisen von Werkstattfachkräften auch Qualifikationsnachweise für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Verwaltungstätigkeiten ausüben, seitens der NBank angefordert. Während der Nachweis von Qualifikationen der Werkstattfachkräfte unstrittig ist, gibt es erheblichen Unmut bezüglich der Anforderung von Qualifikationsnachweisen für Verwaltungskräfte. Sinn und Zweck dieser mit erheblichem Bürokratieaufwand zu erledigenden Anforderung sind für die Träger nicht nachvollziehbar. Als weiterer unnötiger Bürokratieaufwand werden Mitteilungspflichten im Falle von Änderungen beim Verwaltungspersonal genannt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wer ist für diese neue Anforderung an die Antragssteller und damit für die Vorschriften zur Bewilligung von Fördermitteln verantwortlich?
2. In welchem Verhältnis stehen Aufwand und Ertrag zur Erfüllung dieser Anforderungen?
3. Hält die Landesregierung eine Änderung der entsprechenden Bewilligungsvorschriften zur Entlastung der Träger und zur Minderung des Bürokratieaufwands für angezeigt?
Ursula Helmhold