

Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Der Landtag wolle beschließen;
- Die Pflegeversicherung wird zu einer Pflege-Bürgerversicherung weiterentwickelt, Soziale und Private Pflegeversicherung werden zusammengefasst.
- Es wird eine Demografiereserve zur Abfederung steigender finanzieller Belastungen geschaffen, dies erfolgt über einen zusätzlichen zweckgebundenen Beitrag für eine Kollektivreserve.
- Die Leistungen der Pflegerversicherung werden jährlich regelgebunden dynamisiert.
- Alle Versicherten erhalten Anspruch auf individuelle Pflege- und Wohnraumanpassungsbera-tung, Aufklärung, Unterstützung und Begleitung durch ein unabhängiges Case Management. Das Case Management wird getragen von einer regionalen kooperativen und vernetzten Versorgungsstruktur
- Es wird eine maximal dreimonatige gesetzliche Pflegezeit für Frauen und Männer zur Organisation der notwendig gewordenen Pflege oder einer Sterbebegleitung eingeführt, die mit dem Anspruch einer steuerfinanzierten Lohnersatzleistung verbunden ist.
- Das integrierte Budget für Menschen mit Behinderungen wird in ein trägerübergreifendes persönliches Budget nach SGB IX überführt. Darin sind Pflegeleistungen anstelle von Gutscheinen als echte Budgetleistung integriert.
- Für die Nutzerinnen und Nutzer werden öffentlich zugängliche, vergleichbare und neutrale Informationen zu Preisen, Leistungen und Qualität von Pflegeangeboten bereitgestellt.
Begründung
Zwar haben die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD nach mehrmaligen Verschiebungen einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vorgelegt. Dieser ist allerdings weit von dem selbst gesteckten Ziel, die Pflegeversicherung auf ein solides und nachhaltiges finanzielles Fundament zu stellen, entfernt. Die geringfügige Beitragssatzerhöhung reicht angesichts des weiteren Anstiegs der Zahl Pflegebedürftiger und des gleichzeitigen Rückgangs des informellen Pflegepotenzials allenfalls bis zum Jahre 2015. Die Private Pflegversicherung wird nicht in den Solidarausgleich von Kosten und Risiken der Gesetzlichen Pflegeversicherung einbezogen. Damit wird die unvernünftige und ungerechte Zweiteilung in eine Soziale und Private Pflegeversicherung beibehalten. Eine solide nachhaltige Finanzierung wäre über die Einführung einer Demografiereserve und die Einführung einer Pflegebürgerversicherung erreichbar.
Die mit dem PfWG vorgesehene Anhebung der seit 1995 konstanten Leistungssätze bis zum Jahre 2012 sowie die ab 2015 erfolgende Dynamisierung sind im Grundsatz zu begrüßen. Allerdings bleiben die stationären Pflegestufen I und II von der gestaffelten Anhebung ausgenommen, was kon-zeptionell nicht nachvollziehbar ist. Wenn von einer solchen Maßnahme stärkere Anreize für die ambulante Pflege ausgehen sollen, so wäre eine Angleichung der ambulanten und stationären Leistungen angezeigt. Zum anderen entspricht die stufenweise Anhebung der Leistungen nicht einmal dem ab 2015 geplanten Niveau der Dynamisierung in Anlehnung an die Inflationsentwick-lung. Warum die Dynamisierung dann nicht mit sofortiger Wirkung eingeführt wird, bleibt offen.
Die dringend notwendige Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird von der Bundesregierung auf die nächste Wahlperiode verschoben. Andere Ansätze für Strukturreformen wie die Errichtung von Pflegestützpunkten, die Stärkung der Pflegeberatung, die Schaffung der gesetzlichen Pflegezeit sowie die Bemühungen zur Verbesserung der Pflegequalität bleiben auf halbem Wege stehen, sind z.T. realitätsuntauglich oder orientieren sich nicht hinreichend an den Interessen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Auf anderen Feldern, wie dem Institut des Persönlichen Budgets wurde die Chance verspielt das Leistungsrecht innovativ und teilhabeorientiert weiter zu entwickeln.
Die Zuständigkeit für die Einführung der sogenannten Pflegestützpunkte wurde den Ländern über-lassen. Pflegestützpunkte sollen dazu dienen, den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen angesichts des für die betroffenen Menschen kaum noch überschaubaren Pflegemarktes bei allen Fragen und Informationsanforderungen sowie begleitend zum Pflegeprozess mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Mit der Übertragung der Zuständigkeit für den Aufbau der Pflegestützpunkte auf die Länder obliegt es nun diesen, zu entscheiden, ob sie die so genannten Pflegestützpunkte einrichten oder nicht. Im Falle der Einrichtung der Stützpunkte soll dann über deren Fortbestand nach der vorgesehenen Anschubfinanzierungsphase der politische Wille und die Finanzkraft der Länder entscheiden. Die Bundesregierung hat sich bisher nur zu einer Teilfinanzierung der Pflegestützpunkte bekannt, die verbleibenden Kosten sollen die Pflegekassen tragen. Es bestehen gegenüber den Ländern aber berechtigte Erwartungen, dass sich diese an den Kosten der Stützpunkte beteiligen. Entsprechende Mittel wären in der Titelgruppe 73 des Haushaltes des Niedersächsischen Sozialministeriums vorhanden.
Ein Konzept für die inhaltliche Ausgestaltung der Stützpunkte gibt es bisher nicht. Die Grundlagen für die Schaffung einer regionalen Netzwerkstruktur unter gleichberechtigter Einbeziehung alle relevanten Akteure sind bisher nicht erkennbar. Die PflegeberaterInnen wiederum werden nach den auf Bundesebene diskutierten Kriterien dem Anspruch einer unabhängigen und neutralen Einzel-fallberatung und Begleitung nicht gerecht, da sie unter dem Dach und im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen agieren sollen. Eine Trennung zwischen allgemeiner Beratung und Case - manage-ment erfolgt nicht. An den bestehenden Schnittstellenproblemen zwischen den verschiedenen So-zialrechtssystemen ändert sich nichts.
Das Land ist nun aufgefordert, für den Aufbau neuer und die Vernetzung bzw. Koordination der bestehenden Unterstützungsstrukturen in den Wohnquartieren und Ortsteilen zu sorgen und damit auch eine sozialräumliche Ausrichtung der Pflegestützpunkte gemeinsam mit den Pflegekassen durchzusetzen. Quartiersstützpunkte können als ein wohnortnahes Netzwerk unter Einbeziehung bereits vorhandener Angebote die Zusammenarbeit der möglichen Akteure fördern und unterstützen. Dabei ist es notwendig trägerübergreifende Kooperationsstrukturen aufzubauen und die Neutralität und Unabhängigkeit der Beraterinnen und Berater sowie möglicher Fallmanagerinnen und Fallmanager (Case -Management) zu gewährleisten. Zur Umsetzung soll die Landesregierung eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Kommunen, der Träger, der Selbsthilfe und der Verbraucher-schutzorganisationen einsetzen.
Parlamentarische Geschäftsführerin