Ursula Helmhold, MdL

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Bündnis 90/Die GrünenClaim Homepage Ursula Helmhold

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Im Landtag 
  3. Anfragen 
  4.  Artikel

29. Januar 2008

Rauchen in Diskotheken

Rauchen in Discotheken

Discotheken dürfen nach dem neuen Landesgesetz zum Nichtraucherschutz wie andere Gast-stätten getrennte Raucherräume einrichten. Nach Augenzeugenberichten wird dies von vielen Disco-Betreibern in der Weise ausgenutzt, dass Discotheken keinen Raucherraum abseits der Tanzfläche einrichten, sondern den Hauptraum mit der Tanzfläche als Raucherraum deklarieren und die kleinen Bars und die Foyers zu rauchfreien Zonen erklären. Da in Discotheken in der Re-gel keine Türen zwischen Raucher- und Nichtraucherräumen existieren, werden so viele junge Menschen weiterhin den Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche genauen Regeln gelten für die Einrichtung von Raucher- bzw. Nichtraucherräumen in Discotheken?

2. Wie viele Beschwerden sind der Landesregierung zu den oben beschriebenen Zuständen in Discotheken bekannt geworden?

3. In wie vielen Fällen haben die zuständigen Kommunen bisher Discotheken auffordern müs-sen, bei der Einrichtung von Raucherräumen und der Abgrenzung von Raucher- zu Nichtrau-cherbereichen gesetzeskonform vorzugehen?

 

Antwort der Landesregierung

Zusätzliche Information