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Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ursula Helmhold (GRÜNE), eingegangen am 08.01.2008 Pressemitteilungen des Umweltministeriums auf Homepage der FDP Niedersachsen
Die Homepage der Parteien ist nach Einschätzung vieler Beobachter ein wesentliches Instrument der Öffentlichkeitsarbeit insbesondere in Wahlkampfzeiten. Auf der Homepage der FDP Niedersachsen befanden sich auf der Startseite am 3. Januar 2008, also 24 Tage vor der Landtagswahl, insgesamt drei aktuelle Pressemitteilungen. Diese hatten den Titel: „Kuckuck - Vogel des Jahres 2008“, „Umweltministerium unterstützt Forschungsprojekt …“ und „55 neue Naturschutzgebiete auf 101 000 Hektar …“ und stammten jeweils von der Pressestelle des Niedersächsischen Umweltministeriums. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 2. März 1977 der Öffentlichkeitsarbeit von Landesregierungen in Wahlkampfzeiten enge Grenzen gesetzt, um zu verhindern, dass Staatsorgane zugunsten einer Partei in den Wahlkampf eingreifen und so die Chancengleichheit zwischen den Parteien gefährden. Insbesondere die Nutzung der Mittel der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung durch Parteien ist vom Bundesverfassungsgericht zur damaligen Zeit selbst „in offenen Werbekästen und Auslagen“ untersagt worden. So ist die Schlussfolgerung nahe liegend, dass heute auch das zum Zeitpunkt des Bundesverfassungsgerichtsurteils nicht für Wahlzwecke genutzte Internet unter diese Regelung fällt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Vorkehrungen trifft sie, dass die von ihr für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit hergestellten Materialien nicht von den Parteien zur Wahlwerbung eingesetzt werden?
2. Wie beurteilt sie die Tatsache, dass die Homepage einer Partei während des Landtagswahlkampfes zu maßgeblichen Teilen mit Verlautbarungen eines Staatsorganes gefüllt wird?
3. Hat sie Kenntnis, in welcher Form die Veröffentlichungen des Umweltministeriums der FDP zur Verfügung gestellt werden? 1