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29. Oktober 2007

Landesregierung bekräftigt Berichtspflicht der Kommunen

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 13 der Abg. Helmhold (Grüne) zum Thema "Wie schreitet die Umsetzung der neuen Vorgaben der Niedersächsischen Gemeindeordnung voran?"

Das Gesetz zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts und anderer Gesetze vom 22.April 2005 (Nds. GVBI. S. 110) ist am 30.04.2005 in Kraft getreten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu1.:

Der Bericht über die Maßnahmen der Gleichstellung ist gem. § 5a Abs. 9 Satz 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) bzw. § 4a Abs. 8 Satz 2 der Nieder­sächsischen Landkreisordnung (NLO) bzw. § 17 Abs. 8 Satz 2 des Gesetzes über die Region Hannover dem Rat bzw. dem Kreistag bzw. der Regionsversammlung erstmals für die Jahre 2004 bis 2006 zur Beratung vorzulegen. Angemessene Bear­beitungszeiträume der jeweiligen Kommune für die Erstellung eines solchen Berichts sind zu berücksichtigen.

Zu 2.:

Die Landesregierung hat keinen Anlass daran zu zweifeln, dass die Hauptverwal­tungsbeamten und die Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen der ihnen durch Gesetz auferlegten Pflicht zur Vorlage des Berichts nachkommen. Sollte dies wider Erwarten dennoch im Einzelfall nicht geschehen, kann die jeweils zuständige Kom­munalaufsichtsbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse tätig werden.

Zu 3.:

Die Darstellung der Auswirkungen der Regelungen zur Förderung der Gleichberech­tigung, und zu Gleichstellungsbeauftragten gem. Art. 7 des o.g. Gesetzes wird insbe­sondere auf der Grundlage von noch anzufordernden Berichten aus dem kommuna­len Bereich erfolgen. Sie ist dem Landtag nach dem 30.04.2008 vorzulegen.

 

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