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Die Berichtspflicht über die Maßnahmen der Gemeinden, Städte und Landkreise zur Umsetzung der Gleichstellung ist in den neuen Paragraphen NGO 5a / NLO 4a festgeschrieben. Bürgermeisterin oder Bürgermeister und die Gleichstellungsbeauftragte sind gemeinsam dazu verpflichtet, über die Maßnahmen zur Gleichstellung für die vergangenen drei Jahre dem Rat Auskunft zu geben. (s. Gesetz zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts und anderer Gesetze vom 22. 4. 05)
In der Antwort der Frau Ministerin Ross-Luttmann auf meine kleine mündliche Anfrage "Frauenpolitik im Sinkflug" vom 24. 2. 06 ist nachzulesen, dass "nach Ablauf von 3 Jahren nach In-Kraft-Treten des Gesetzes die Auswirkungen gemäß Artikel 7 des Gesetzes zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts und anderer Gesetze bilanziert werden." Und weiter: "Die Landesregierung hat dem Landtag einen Bericht über die Auswirkungen der entsprechenden Regelungen zur Beratung vorzulegen."
Ich frage die Landesregierung:
Ursula Helmhold