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Bei der Beantwortung meiner mündlichen Anfrage "Knurrende Mägen in der Ganztagsschule – wie stellt die Landesregierung sicher, dass Schülerinnen und Schüler nicht hungern müssen", hat Kultusminister Busemann am 10.11.06 mehrfach vor dem Niedersächsischen Landtag bekundet, sich um das Problem kümmern zu wollen (ausweislich des Plenarprotokolls, Seiten 12245 ff). Bisher scheinen diese Bemühungen jedoch nicht besonders erfolgreich gewesen zu sein: Nach wie vor wird vielerorts beklagt, dass Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ihre Kinder nicht am gemeinsamen Mittagessen in der Ganztagsschule teilnehmen lassen, weil sie das dafür erhobene Essensgeld nicht bezahlen können. Für ein Mittagessen werden seitens der Schule in der Regel 2,50 - 3,50 Euro/Tag berechnet. Im Arbeitslosengeld II sind für Ernährung und Getränke eines Kindes knapp 80 € pro Monat vorgesehen, das heißt, der Verpflegungssatz für einen ganzen Tag beträgt rund 2,55 €. Die Folge ist, dass zahlreiche Kinder aus armen Familien vom gemeinsamen Mittagessen in der Schule ausgeschlossen bleiben.
In der Antwort des Ministers auf meine oben genannte Anfrage heißt es u.a.: "Deshalb will ich mit den Kommunen das Gespräch suchen, wie wir dieser Entwicklung entgegensteuern können". Und weiter: "Also: An jedem Standort erfassen, was los ist. Das werden wir als Schulbehörde entsprechend beaufsichtigen und entsprechende Modelle fahren", so Minister Busemann.
Ich frage die Landesregierung: