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21. Mai 2007

Was geschieht mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die nicht in die Dienste der neuen Träger der Landeskrankenhäuser wechseln wollen?

Bei den Beschäftigten in den Niedersächsischen Landeskrankenhäusern gibt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht in die Dienste des neuen Trägers wechseln, sondern im öffentlichen Dienst des Landes verbleiben wollen. Nach Berichten von Bediensteten soll diesen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit Kündigungen gedroht worden sein, wenn sie nicht bereit sind, beim neuen Träger zu arbeiten.

Ich frage die Landesregierung:

 

  • 1.       Welche Vorkehrungen wurden im oder außerhalb des so genannten Überleitungsvertrages getroffen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im öffentlichen Dienst des Landes bleiben wollen, auf Stellen des Landes weiter zu führen?
  • 2.       Welche Kriterien werden bei einer Weiterbeschäftigung im Landesdienst bei der Zuweisung von Arbeitsstellen berücksichtigt (Alter, Lebensmittelpunkt, Qualifikationen, Interessen etc.)?
  • 3.       Gibt es Übergangsfristen, in denen sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für eine Weiterbeschäftigung im Landesdienst aussprechen können
  • 4.       Wer sind die Ansprechpartner für diese Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Landeskrankenhäuser in der Landesregierung?
  • 5.       Werden Fort- oder Weiterbildungsbildungsmöglichkeiten angeboten, um Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dieser Häuser auch in Zukunft sinnvoll einzusetzen?
  • 6.       Stellt die Landesregierung sicher, dass durch einen Verbleib im Landesdienst keine wirtschaftlichen Einbußen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verbunden sind?
  • 7.       Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Informationen über den Verbleib im Landesdienst alle bisherigen Bediensteten der Landeskrankenhäuser erreichen?

 

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