Zukunft des "persönlichen Budgets"?
Zukunft des "Persönlichen Budgets"
Nach Auslaufen des wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs zum Instrument des "Persönlichen Budget" hat die niedersächsische Sozialministerin in einer Pressemitteilung vom 14.3.07 an die Landkreise und Freien Städte appelliert, das Persönliche Budget flächendeckend einzuführen. Einige Mitglieder des Landesbehindertenbeirates wurden in der Zwischenzeit zu ehrenamtlichen BeraterInnen geschult, um andere "passgenau" zu beraten und "in der Fläche für das Persönliche Budget zu werben", so die Pressemitteilung. Ab 1.1.2008 besteht für unterstützungsbedürftige Menschen ein Rechtsanspruch auf ein trägerübergreifendes Budget. Viele Einzelheiten zur Durchführung eines trägerübergreifenden Budgets, so die Frage der Einführung eines case-managements oder die Rolle der Servicestellen nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) sind bisher nicht geklärt.
Ich frage die Landesregierung:
- 1. Welche Landkreise und kreisfreien Städte (incl. Region Hannover) jenseits der am Modell beteiligten Landkreise und Kommunen sind bisher dem Aufruf der Sozialministerin gefolgt, im Vorfeld der Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein "Persönlichen Budgets" dieses in den jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften umzusetzen?
- 2. Wie viele Teilnehmer und Teilnehmerinnen konnten in diesen Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region zur Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets überzeugt werden?
- 3. Wird eine Deckelung der dem Antragsteller zur Verfügung zu stellenden Mittel durch die einzelnen Landkreise, kreisfreien Städte und der Region Hannover praktiziert?
- 4. Wenn ja, welches ist der Maßstab für die Deckelung?
- 5. Ist ab dem 1.1. 2008 eine Deckelung der Beträge des Persönlichen Budgets vorgesehen oder richtet sich der dem Antragssteller zu gewährende Betrag allein nach dem individuellen Bedarf?
- 6. Mit welchem Stundensatz wird die sogenannte Fachleistungsstunde zur ambulanten Betreuung bei den NutzerInnen des Persönlichen Budgets angesetzt?
- 7. Ist vorgesehen, für die Antragsteller/innen zu einem – trägerübergreifenden – Persönlichen Budget ab 1.1.2008 Assessmentverfahren und case-management aufzubauen und einzuführen?
- 8. Welche Rolle sollen die sogenannten Servicestellen nach dem Sozialgesetzbuch IX ab dem 1.1.2008 für die Umsetzung des Rechtsanspruchs bekommen?
- 9. Welche anderweitigen Beratungsstellen und Beratungsinstitute werden mit der Beratung der Antragsteller/innen betraut werden?
- 10. Wie soll die so genannte Budgetassistenz in Zukunft organisiert und praktiziert werden?