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25. April 2007

Ist Konfirmationsgeld Einkommen?

Im Landkreis Rotenburg/Wümme hat die Frage der Anrechnung von Konfirmationsgeschenken auf Leistungen des Sozialgesetzbuches II zu einer Auseinandersetzung um die geltende Rechtslage und deren Auslegung durch das örtliche Arbeitsmarktportal ArWOH sowie das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales geführt.

Ich frage die Landesregierung:

  • 1.)     Welches Ermessen lassen die Bestimmungen des SGBII und der dem SGB II nachgeordneten Rechtsverordnungen den die Leistungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) bewilligenden Stellen bei der Anrechnung von Konfirmationsgeschenken und anderen Geschenken zu?
  • 2.)     Welche Rechtsinterpretationen hat das zuständige Sozialministerium im vorliegenden Fall vorgenommen, um eine Nichtanrechnung der Konfirmationsgeschenke zu erreichen?
  • 3.)     Bedarf es zur Nichtberücksichtigung von Geldgeschenken an Kinder- und Jugendliche einer rechtssichereren Regelung im SGB II oder in entsprechenden Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des BMAS (z.B. mit individuellen und örtlichen Öffnungsmöglichkeiten) oder reicht dazu ein entsprechender Erlass der Landesregierung an alle für das ALG II zuständigen Stellen?

 

Gez. Ursula Helmhold,

gez. Stefan Wenzel

 

 

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