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18. April 2007

Hat es Weisungen des Justizministeriums in einem Bußgeldverfahren gegeben?

Hat es Weisungen des Justizministeriums in einem Bußgeldverfahren gegeben?

Am 11.04.2007 wurde vor dem Amtsgericht Hannover gegen vier Angeklagte wegen der Teilnahme an einer Demonstration vor dem Niedersächsischen Landtag am 06.12.2006 verhandelt.

Im Laufe der Hauptverhandlung verlas die vorsitzende Richterin einen Aktenvermerk, nach dem sie am 03.04.2007 von einer Staatsanwältin, Frau F. angerufen wurde. Diese habe sie aufgefordert, das Verfahren ernst zu nehmen und keinesfalls einzustellen. Es handele sich hierbei um eine Anweisung des Justizministeriums an die Staatsanwaltschaft.

Wir fragen die Landesregierung:

  • 1.       Hat es in diesem Verfahren eine Weisung des Justizministeriums an die Staatsanwaltschaft gegeben, einer Einstellung des Verfahrens nicht zuzustimmen? Wenn ja, ist das eine übliche Vorgehensweise?
  • 2.       Auf wessen Veranlassung rief die Staatsanwältin F. bei der vorsitzenden Richterin an?
  • 3.       Aus welchen Gründen hält es die Landesregierung für zulässig, wenn das Justizministerium und/oder die Staatsanwaltschaft im Vorfeld von oder während laufender Verfahren Einfluss auf Richterinnen und Richter nimmt?

 

Ursula Helmhold               Hans-Albert Lennartz                  Ralf Briese

 

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