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Hat es Weisungen des Justizministeriums in einem Bußgeldverfahren gegeben?
Am 11.04.2007 wurde vor dem Amtsgericht Hannover gegen vier Angeklagte wegen der Teilnahme an einer Demonstration vor dem Niedersächsischen Landtag am 06.12.2006 verhandelt.
Im Laufe der Hauptverhandlung verlas die vorsitzende Richterin einen Aktenvermerk, nach dem sie am 03.04.2007 von einer Staatsanwältin, Frau F. angerufen wurde. Diese habe sie aufgefordert, das Verfahren ernst zu nehmen und keinesfalls einzustellen. Es handele sich hierbei um eine Anweisung des Justizministeriums an die Staatsanwaltschaft.
Wir fragen die Landesregierung:
Ursula Helmhold Hans-Albert Lennartz Ralf Briese