

Betreuung Demenzerkrankter nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz
Das im Jahre 2002 in Kraft getretene Pflegeleistungsergänzungsgesetz hat erstmals die Möglichkeit eröffnet, an Demenz erkrankte Personen mit so genannten niedrigschwelligen Angeboten – zeitlich begrenzt – zu betreuen. Hierfür müssen entsprechende Angebote bzw. Einrichtungen ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das auf einer Durchführungsverordnung beruht, die die vorherige Landesregierung im Herbst 2002 in Kraft gesetzt hatte. Die Bewilligung von Fördermitteln erfolgt nach Förderrichtlinien, die bis heute nicht erlassen sind. Vielmehr wurde deren Verabschiedung immer wieder herausgezögert, so dass die antragstellenden Träger trotz vollzogener Anerkennung seit eineinhalb Jahren vergeblich auf die nach dem Gesetz vorgesehenen Mittel warten.
Ich frage die Landesregierung: