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13. Januar 2004

Betreuung Demenzerkrankter nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz

Betreuung Demenzerkrankter nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz

Das im Jahre 2002 in Kraft getretene Pflegeleistungsergänzungsgesetz hat erstmals die Möglichkeit eröffnet, an Demenz erkrankte Personen mit so genannten niedrigschwelligen Angeboten – zeitlich begrenzt – zu betreuen. Hierfür müssen entsprechende Angebote bzw. Einrichtungen ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das auf einer Durchführungsverordnung beruht, die die vorherige Landesregierung im Herbst 2002 in Kraft gesetzt hatte. Die Bewilligung von Fördermitteln erfolgt nach Förderrichtlinien, die bis heute nicht erlassen sind. Vielmehr wurde deren Verabschiedung immer wieder herausgezögert, so dass die antragstellenden Träger trotz vollzogener Anerkennung seit eineinhalb Jahren vergeblich auf die nach dem Gesetz vorgesehenen Mittel warten.

Ich frage die Landesregierung:

  • Wie viele Anträge von Trägern auf Bezuschussung niedrigschwelliger Betreuungsangebote für an Demenz Erkrankte liegen der Landesregierung vor?
  • Wie lange müssen die Betroffenen noch warten, um in den Genuss dieser Förderung zu kommen?
  • Wird das Land in Zukunft sogen. gerontopsychiatrische Fachstellen in den vier Regierungsbezirken fördern, um dem hohen Beratungs- und Schulungsbedarf bei der Betreuung an Demenz Erkrankter - ähnlich wie es bisher in Bundesmodellprojekten in der LHA Hannover geschah - nach zu kommen?