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28. März 2004

Betreuung Demenzkranker nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 23 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE):

Betreuung Demenzerkrankter nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz

Das im Jahre 2002 in Kraft getretene Pflegeleistungsergänzungsgesetz hat erstmals die Möglichkeit eröffnet, an Demenz erkrankte Personen mit so genannten niedrigschwelligen Angeboten - zeitlich begrenzt - zu betreuen. Hierfür müssen entsprechende Angebote bzw. Einrichtungen ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das auf einer Durchführungsverordnung beruht, die die vorherige Landesregierung im Herbst 2002 in Kraft gesetzt hatte. Die Bewilligung von Fördermitteln erfolgt nach Förderrichtlinien, die bis heute nicht erlassen sind. Vielmehr wurde deren Verabschiedung immer wieder hinausgezögert, so dass die antragstellenden Träger trotz vollzogener Anerkennung seit eineinhalb Jahren vergeblich auf die nach dem Gesetz vorgesehenen Mittel warten. Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge von Trägern auf Bezuschussung niedrigschwelliger Betreuungsangebote für an Demenz Erkrankte liegen der Landesregierung vor?

2. Wie lange müssen die Betroffenen noch warten, um in den Genuss dieser Förderung zu kommen?

3. Wird das Land in Zukunft so genannte gerontopsychiatrische Fachstellen in den vier Regierungsbezirken fördern, um dem hohen Beratungs- und Schulungsbedarf bei der Betreuung an Demenz Erkrankter - ähnlich wie es bisher in Bundesmodellprojekten in der LHA Hannover geschah - nachzukommen?

Zu 1: Bei der Landesregierung haben 15 Anbieter niedrig schwelliger Betreuungsangebote wegen einer möglichen Förderung nachgefragt und ihre Absicht einer Antragstellung bekundet. Darüber hinaus haben dies auch ca. 40 Antragsteller im Rahmen des Anerkennungsverfahrens beim NLZSA getan.

Zu 2: Nach In-Kraft-Treten der Förderrichtlinie wird die für die Förderung zuständige Stelle - nach dem mit den Ressorts abgestimmten Richtlinienentwurf ist dies das auch bereits für die Anerkennung zuständige NLZSA - unverzüglich alle Anträge prüfen und darüber entscheiden. Dabei werden auch alle in der Antwort zu Frage 1 genannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote einbezogen.

Zu 3: Im Haushaltsplan 2004 wurden 300 000 Euro zur Förderung gerontopsychiatrischer Zentren in Ansatz gebracht. Zum jetzigen Zeitpunkt kann, insbesondere aufgrund der Vorgaben des MF im Haushaltsführungserlass vom 18. Dezember 2003,  keine konkrete Aussage zu möglichen Förderungen gemacht we

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