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Antwort des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 17 der Abg. UrsulaHelmhold (GRÜNE)
Mit der Politik der Niedersächsischen Landesregierung zur Verbesserung der gesellschaftlichen Situation von Menschen mit Behinderung sollen
- Benachteiligungen beseitigt und verhindert,
- die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleistet und
- eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden.
Ein Instrument zur Umsetzung dieser Ziele ist die Verabschiedung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Deshalb ist unmittelbar nach der Regierungsübernahme im letzten Jahr mit den Arbeiten an einem entsprechenden Gesetz begonnen worden. Vor dem Hintergrund der äußerst schwierigen Haushaltslage und der laufenden bzw. noch erforderlich werdenden Konsolidierungsmaßnahmen hält es die Niedersächsische Landesregierung aber für unumgänglich, die mit einem Niedersächsischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verbundenen finanziellen Voraussetzungen und Auswirkungen sorgfältig zu prüfen und abzuwägen. Diese Abwägung findet zudem im Zusammenhang mit der vorgesehenen verfassungsrechtlichen Verankerung des Konnexitätsprinzips statt.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen namens der Landesregierung zusammengefasst wie folgt:
Der Gesetzesentwurf kann erst dann in den Niedersächsischen Landtag eingebracht werden, wenn die im Hinblick auf die beschriebene Ausgangslage erforderlichen und zurzeit noch laufenden Abstimmungsprozesse abgeschlossen sind. Ziel ist es, einen tragfähigen und akzeptierten Vorschlag zu erreichen, der die sehr unterschiedlichen Interessen angemessen berücksichtigt.