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7. Dezember 2004

Behindertengleichstellungsgesetz

Wie lange müssen Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen noch auf ein Gleichstellungsgesetz warten?

Die Koalitionspartner CDU und FDP streben lt. Koalitionsvertrag eine bessere gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung an und wollen ihr Recht auf Selbstbestimmung fördern. Hierzu gehört nach Auffassung aller Selbsthilfeinitiativen und Verbände die Einbringung und Verabschiedung eines Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen. Nachdem das Gesetz von der SPD-geführten Landesregierung zwar immer wieder angekündigt, aber nie verabschiedet wurde, haben die Betroffenen hohe Erwartungen an die neue Landesregierung, dass diese zügig ein Niedersächsisches Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen einbringt und beschließt. Fast zwei Jahre nach der Landtagwahl liegt dem Landtag aber immer noch kein Gesetzentwurf vor. Menschen mit Behinderungen fühlen sich mittlerweile von der Landesregierung getäuscht.

Ich frage die Landesregierung:

  • Wann wird der Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter Menschen in die Beratungen des Niedersächsischen Landtages eingebracht werden?
  • Wie lange sollen Menschen mit Behinderungen, die schon zur Zeit der SPD-geführten Landesregierung bezüglich des Gleichstellungsgesetzes fortwährend vertröstet wurden, auch unter der neuen Landesregierung noch auf ein Gleichstellungsgesetz warten?

 

 

Ursula Helmhold

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