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Antwort des Kultusministeriums auf die Frage 20 der Abg. Ursula Helmhold und Ina Korter (GRÜNE)
Sonderpädagogische Grundversorgung im Landkreis Schaumburg
Die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist ein besonderes Anliegen dieser Landesregierung. Seit der Übernahme der Regierungsverantwortung haben wir deshalb die Versorgung der Förderschulen mit qualifiziertem Personal und die sonderpädagogische Förderung in den anderen Schulen kontinuierlich ausgeweitet. Andererseits haben wir umfassende rechtliche Grundlagen für die sonderpädagogische Förderung geschaffen, die klare Orientierungen für alle Förderschwerpunkte in allen Schulformen beinhalten. Wir lassen uns von dem Grundsatz leiten, dass sich alle schulische Förderung am Kindeswohl ausrichten muss. Deshalb gelten für die sonderpädagogische Förderung aller Kinder und Jugendlichen zwei zentrale Aussagen: - Jede Schülerin und jeder Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat Anspruch auf eine angemessene sonderpädagogische Förderung. - Sonderpädagogische Förderung kann sowohl in einer allgemeinen Schule als auch in einer Förderschule erfolgen. Es wird von einer Pluralität der Förderorte und einer Vielfalt der Organisationsformen sonderpädagogischer Förderung ausgegangen. Für die Umsetzung dieser Leitziele gibt es im Grundsatzerlass "Sonderpädagogische Förderung" eine Vielfalt von Vorgaben und Anregungen. Die entscheidende Frage bei der sonderpädagogischen Förderung ist, ob bei einer Schülerin oder einem Schüler ein Bedarf vorliegt, welcher Art dieser Bedarf ist und wie diesem Bedarf entsprochen werden kann. Wir setzen konsequent den Weg der letzten Jahre fort und ermöglichen die Ausweitung der sonderpädagogischen Förderung in allen allgemein bildenden Schulen. Im Rahmen Regionaler Konzepte ist es möglich, die vorhandenen Förderschulen und die Mobilen Dienste zu stärken, an Grundschulen eine sonderpädagogische Grundversorgung einzurichten sowie Integrations- und Kooperationsklassen an allen Grundschulen und weiterführenden Schulen zu führen. Ein besonderes Augenmerk haben wir dabei in den letzten Jahren auf den Förderschwerpunkt "Emotionale und Soziale Entwicklung" gerichtet. Sie alle wissen, dass die Lehrkräfte unserer Schulen hier oft vor großen Herausforderungen stehen und dass wir in diesem Bereich einen erheblichen Nachholbedarf haben. Ich kann die jüngsten Entwicklungen mit einigen aktuellen Daten skizzieren: Zum 22. August 2005 wurden für die Ausweitung der sonderpädagogischen Förderung zwölf zusätzliche Förderschullehrerstellen für fünf Regionale Konzepte genehmigt. Zu den Terminen 1. Februar 2006 und 28. August 2006 wurden wiederum zwölf zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Planungen zur Unterrichtsversorgung zum 1. August 2006 werden zurzeit die noch vorliegenden Anträge auf Einrichtung oder Erweiterung Regionaler Konzepte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Lehrerstunden nochmals auf ihre Realisierungs- und damit Genehmigungsfähigkeit überprüft. Die Realisierungsmöglichkeiten hängen dabei u. a. von der Unterrichtsversorgung der Förderschulen, den Entwicklungen der Schülerzahlen und von den Klassenbildungen in den Grundschulen und in den Förderschulen ab. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:
Zu 1: Grundsätzlich werden alle verantwortungsvollen und durchdachten Bestrebungen, die sonderpädagogische Förderung in Niedersachsen zum Wohle der Schülerinnen und Schüler auszugestalten, schulfachlich begrüßt. Mir ist bekannt, dass der Landkreis Schaumburg ein umfangreiches und begründetes Konzept vorgelegt hat. Da die zuständige Abteilung meines Hauses gegenwärtig nochmals die Realisierungsmöglichkeiten prüft, kann und will ich hier keine öffentliche Bewertung des Konzepts vornehmen.
Zu 2: Ich darf darauf hinweisen, dass zum 22. August 2005, zum 1. Februar 2006 und zum 28. August 2006 insgesamt 24 Förderschullehrkräfte für die Weiterentwicklung der Regionalen Konzepte zur Verfügung gestellt wurden. Die Verteilung der Stellen erfolgte, bevor das Konzept des Landkreises in vollständiger Form vorlag. Dies gilt auch für Konzepte anderer Schulträger. Im Hinblick auf die sich zum 1. August abzeichnende Unterrichtsversorgung wird zurzeit aber noch geprüft, ob mit vorhandenen Ressourcen zumindest erste Schritte der Realisierung gegangen werden können.
Zu 3: Die Realisierung des Konzepts der sonderpädagogischen Grundversorgung würde dem Landkreis keine Kosten verursachen. Der Verbleib von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Grundschule würde dem Schulträger die Kosten der Schülerbeförderung ersparen. Die Höhe der Einsparungen hängt davon ab, wie viele Schülerinnen und Schüler nicht auf die Förderschule mit dem Schwerpunkt "Lernen" überwiesen werden. Der Mehrbedarf für das Land hängt davon ab, wie viele Grundschulklassen für die Einrichtung der sonderpädagogischen Grundversorgung zwei Stunden zusätzlich erhalten - abzüglich der bereits vorhandenen Stunden im Rahmen Mobiler Dienste. Dem gegenüber sind die Schülerinnen und Schüler zu stellen, die jährlich mit einem Bedarf von 2,5 Stunden an die Förderschule überwiesen oder eingewiesen werden.