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Sonderpädagogische Grundversorgung im Landkreis Schaumburg
Der Landkreis Schaumburg beabsichtigt, gemäß dem Erlass des Kultusministeriums vom 01.02.2005 zur sonderpädagogischen Förderung die sonderpädagogische Grundversorgung erheblich auszuweiten. Künftig sollen 16 der 28 Grundschulen in das Konzept der sonderpädagogischen Grundversorgung für den Schwerpunkt Lernen einbezogen werden. Schülerinnen und Schüler dieser Schulen mit Förderbedarf im Bereich Lernen müssten dann in der Regel nicht mehr an Förderschulen überwiesen werden.
Um auch Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung integrativ in den Grundschulen fördern zu können, möchte der Landkreis Schaumburg ein Konzept umsetzen, dass eine von der Landesschulbehörde eingerichtete Arbeitsgruppe entwickelt hat. Dieses Konzept sieht vor, ein Beratungszentrum für den Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung einzurichten, dass an ein bestehendes Förderzentrum angegliedert werden soll.
Geplant war die Umsetzung dieses Konzepts zum Schuljahresbeginn 2006/07. Inzwischen hat der Landkreis jedoch erfahren, dass die für die Einrichtung des Beratungszentrums bzw. für die Grundversorgung nötigen Förderschullehrerstellen nicht bereit gestellt werden sollen.
Wir fragen die Landesregierung: