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4. November 2005

Bilanz des Familien-TÜVs

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, Hannover, den 04.11.2005

Familien bilden die Grundlage unserer Gesellschaft. Ihr Wohlergehen prägt die Zukunft eines Landes. Ein Schwerpunkt der niedersächsischen Landesregierung ist daher die Familienpolitik. Ziel ist es, die Sensibilität für die Belange von Familien zu erhöhen, die Rücksichtnahme auf die Situation von Familien zu verstärken und auf notwendige Verbesserungen hinzuwirken. Dazu sind alle Einzelpersonen und gesellschaftlichen Gruppen, auch in der Politik, aufgefordert. Die Landesregierung will dabei mit gutem Beispiel vorangehen. Familienpolitik beinhaltet eine Vielzahl gesellschaftlicher Bereiche und ist daher eine Querschnittsaufgabe, die alle Ressorts umfasst. Aus diesem Grunde hat die Landesregierung in ihrer Gemeinsamen Geschäftsordnung festgelegt, dass in allen Kabinettsvorlagen Auswirkungen auf die Familien dargestellt werden. Ein Beispiel dafür ist die Erwähnung der familiären Belange, auf die im Rahmen der Verwaltungsreform Rücksicht genommen wird. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 a bis f: §§ 9/39 der Gemeinsamen Geschäftsordnung wurde mit Datum vom 30. März 2004 ergänzt um den Punkt 7 d bzw. Abs. 1 Nr. 5. Danach enthalten Beschlussvorlagen der Landesregierung eine Darlegung der Auswirkungen auf Familien.

3 Alle Kabinettsvorlagen werden von den jeweils federführenden Ressorts unter Beachtung der Gemeinsamen Geschäftsordnung erarbeitet. Das Kabinetts- und Landtagsreferat der jeweiligen Häuser achtet zudem bei allen Vorlagen auf die Einhaltung der Vorgaben der GGO. Soweit zwischen den Ressorts unterschiedliche Auffassungen über die Auswirkungen auf Familien bestehen sollten, gelten die üblichen Konfliktbewältigungsmechanismen der GGO. Die abschließende Entscheidung über die Beschlussfassung obliegt dem Kabinett.

Zu 2 bis 4: Die Prüfung der Auswirkungen auf Familien geht seit dem 30.03.2004 jeder Entscheidung der Landesregierung voraus. Der Ausgang der Prüfung ergibt sich aus den jeweiligen Kabinettsbeschlüssen. Die in der GGO vorgesehene dezentrale Vorbereitung von Kabinettsentscheidungen beinhaltet nicht eine Dokumentation oder Nachzählung von "Interventionen" bzw. "Nichtbeanstandungen".

Zu 5 und 6: Die Fraktionen des Niedersächsischen Landtages treffen ihre Beschlüsse in eigener Verantwortung. Im übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 7: Bei der Durchführung der Verwaltungsreform werden bei allen personalwirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen der Fürsorgepflicht die persönlichen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgewogen und berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 8: Familienfreundliche Politik ist eine auf Dauer angelegte Aufgabe. Die Landesregierung betrachtet die Überprüfung von Beschlüssen der Landesregierung auf Auswirkungen auf die Familien als einen Baustein unter vielen, die langfristig dazu führen werden, die Situation von Familien in Niedersachsen nachhaltig zu verbessern.

Dr. Ursula von der Leyen (Ausgegeben am 09.11.2005)

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