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Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ursula Helmhold (GRÜNE), eingegangen am 26. 07.05
Bilanz des "Familien-TÜVs" der Landesregierung
Mit Beschluss vom 30.03.04 hat die niedersächsische Landesregierung einen so genannten Familien-TÜV beschlossen, der die Auswirkungen von Gesetzen insbesondere für Familien prüfen soll. Im Zusammenhang mit der Vorstellung des "Familien-TÜVs" sagte die niedersächsische Sozialministerin Ursula von der Leyen: "Es ist für mich selbstverständlich, dass wir die Familien stärken müssen. […] Nur wenn uns allen klar ist, dass Familien nicht länger benachteiligt werden dürfen, können wir Veränderungen erreichen."
In der Ausgabe 33-34 (09.08.2004) von "Das Parlament" beschrieb die Sozialministerin die Funktion des "Familien-TÜVs" wie folgt: "Der Familien-TÜV ist sehr wichtig, weil wir ein Umdenken in der Gesellschaft brauchen. Kinder müssen willkommen sein, und wenn wir dies erreichen wollen, müssen wir als Gesetzgeber zumindest damit anfangen, in dem wir alle Gesetze daraufhin checken, wie sie sich auf Familien auswirken. […] Der Familien-TÜV sensibilisiert also, bei der Entwicklung und Umsetzung von Gesetzen immer die Belange von Familien im Auge zu behalten."
Als Beispiel für die Wirkungsweise des "TÜVs" nannte die Ministerin im selben Interview die Verwaltungsreform in Niedersachsen. Sie habe ihren Kollegen Innenminister Schünemann gebeten, bei Standortwechseln von Behörden darauf zu achten, dass Familien nicht benachteiligt werden. Dies drückte sich im entsprechenden Gesetzentwurf mit der Drucksachen-Nr. 15/1121 wie folgt aus: "Soweit im Rahmen der Reformmaßnahmen durch personalwirtschaftliche Maßnahmen familiäre Belange, frauenspezifische Belange oder Belange schwer behinderter Menschen berührt werden, finden die jeweiligen Schutzbestimmungen Anwendung." (S.19)
Dem "Familien-TÜV" unterliegen nur Gesetzentwürfe der Landesregierung. Dementsprechend fand der "TÜV" keine Anwendung, als die Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP im niedersächsischen Landtag mit einem Änderungsantrag den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage (Drs-Nr. 15/1715) in dem Sinne veränderten, dass die Freistellungsgrenze für Kita-Gebühren, die im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzgebung von auf 690 Euro erhöht worden waren, wieder auf 573 Euro herabgesetzt wurde. In der Plenardebatte bezeichnete Kultusminister Busemann diesen die Belange von Familien berührenden Änderungsantrag als "vernünftig".
Ich frage die Landesregierung: