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27. Januar 2006

Gesundheitsgefährdung durch den Brand auf der Deponie Sachsenhagen - Antwort der LR

Hans-Heinrich Sander, Umweltminister: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Anfrage geht es um einen Brand in einem Zwischenlager von heizwertreichen Abfällen. Bekanntlich gilt seit dem 1. Juni 2005 ein Ablagerungsverbot von unbehandelten Siedlungsabfällen. Auf der Grundlage dieser Regelungen und nach dem Stand der Entsorgungstechnik hatten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für ihre Siedlungsabfälle über zwei Alternativen zu entscheiden: thermische Behandlung in einer Abfallverbrennungsanlage oder die Zuführung zu einer vorherigen mechanisch-biologischen Behandlung. Bei der zweiten Alternative werden in einer mechanischen Vorbehandlungsstufe gröbere, heizwertreiche Abfallfraktionen abgesondert und wird der verbleibende Teil nachfolgend in einer biologischen Behandlung dementsprechend nachbearbeitet. Die heizwertreichen Abfälle können ausschließlich thermisch behandelt oder energetisch verwertet werden. Der Anteil dieser heizwertreichen Fraktionen kann 50 % oder auch mehr am Gesamtaufkommen des Siedlungsabfalls betragen. Der Landkreis Schaumburg hat sich für eine mechanisch- biologische Behandlung entschieden. Diese Entscheidung gründete sich wohl auf die Hoffnung, dass für die heizwertreichen Fraktionen bis zum Stichtag 1. Juni 2005 ausreichende Verbrennungskapazitäten am Markt bereitstehen würden. Diese Hoffnung hat sich als Fehleinschätzung erwiesen, da die Kapazitäten zum jetzigen Zeitpunkt nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Darüber hinaus liegen die heizwertreichen Abfälle in einer Form vor, die einen Einsatz in industriellen Verbrennungsanlagen, also Zementwerken oder Kohlekraftwerken, ohne weitere Vorbehandlung nicht möglich macht. In dieser Situation verblieb dem Landkreis nur die Möglichkeit der Zwischenlagerung. Nun zum angesprochenen Brand: Der Brand ist in der Nacht vom 11. zum 12. Dezember 2005 ausgebrochen. Das Zwischenlager war in Form einer Trapezmiete aus zu Ballen gepressten heizwertreichen Abfällen aufgebaut. Die Grundfläche der in Brand geratenen Abfälle betrug 20 m x 50 m, also ein Drittel der genehmigten Lagerfläche, also 1 000 m². Ebenso betrug die Höhe des Lagers entsprechend der Genehmigung 6 m. Die Lagerfläche steht in keinem örtlichen Zusammenhang mit der eigentlichen Deponie und befindet sich ca. 800 m davon entfernt. Der Lagerplatz ist mit einer wasserundurchlässigen bituminösen Befestigung und einer Wassererfassung, angeschlossen an die betriebseigene Kläranlage, versehen. Die Befestigung war auch nach dem Brandereignis unversehrt. Auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes wurde von der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Landkreises Schaumburg am 23. Dezember 2005 ein Sachverständigenbüro beauftragt. Der Auftragsinhalt war, eine gutachterliche Aussage zur Brandursache und zu den Gesundheitsgefährdungen zu geben. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die in Brand geratenen Abfallballen wurden sehr schnell mit einem massiven Einsatz von Löschwasser beaufschlagt, das zum Großteil als Wasserdampf in die Atmosphäre gelangte und die hohe Rauchentwicklung dementsprechend hervorrief. Mit dem Wasserdampf wurden auch Ruß- und Pyrolyse-Produkte sowie gasförmige Stoffe in die Umgebungsluft verteilt. Das von der Schadensstelle ablaufende Wasser wurde in Becken zurückgehalten. Die chemische Untersuchung des Löschwassers ergab nach gutachterlicher Aussage keine Hinweise auf erhöhte Schadstoffgehalte. Am Tage des Brandes wurden durch die Feuerwehr mit den üblichen Methoden Untersuchungen auch auf die gasförmigen Schadstoffe wie nitrose Gase, Ammoniak, Kohlenmonoxid, Blausäure, Salzsäure, Schwefeldioxid u. a. vorgenommen. Die Vorortuntersuchung direkt an der Brandstelle ergab erhöhte Werte von sauren Aerosolen. Daraufhin wurden auf dem Deponiefeld sowie in der Umgebung Luftmessungen auf den kritischen Parameter Salzsäure durchgeführt. Alle Messungen ergaben durchweg unkritische Werte oder Werte unterhalb der Bestimmungsgrenze. Auch die Messungen der technischen Ermittlungsgruppe Umwelt der Polizeiinspektion Hildesheim bestätigten diese Ergebnisse. Aufgrund der vorliegenden Messergebnisse der Feuerwehr bestand somit nach Auffassung der Landesregierung zu keinem Zeitpunkt des Brandes eine nachweisbare Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch toxische Gase, zumal der Abstand des Brandortes zur nächsten Wohnbebauung etwa einen Kilometer betrug.

Zu Frage 2: Kurze Zeit nach dem Brand wurden in der näheren Umgebung der Brandstelle in Windrichtung drei so genannte Aufwuchsproben zur chemischen Untersuchung auf den Anteil an polyzyklischen Aromaten sowie polychlorierten Dioxinen und Furanen entnommen. Die Untersuchungen zeigten auch hier keine auffälligen Werte. Die Werte für Dioxine und Furane lagen nach gutachterlicher Aussage mit 0,5 bis 1,7 ng/kg im Bereich der Normalwerte für Gras nach den Literaturwerten des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen. Damit waren aus den Untersuchungen der Aufwuchsproben keine Hinweise auf eine brandbedingte Beeinträchtigung des Umfeldes erkennbar. Die Landesregierung hält nach den vorliegenden Ergebnissen und gutachterlichen Bewertungen ein Boden- und Flächenbeprobungsprogramm nicht für erforderlich.

Zu Frage 3: Es ergibt sich kein spezieller, auf diesen Einzelfall bezogener Unterstützungsbedarf für den Landkreis Schaumburg. Gleichwohl wird die Landesregierung den Fragen der Zwischenlagerung von Abfällen unter Gesichtspunkten der Entsorgungstechnik, Lagerungstechnik und insbesondere auch des Brandschutzes verstärkt nachgehen. Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter sind bereits durch Erlass vom 21. September tätig geworden. Aufgrund dieses Erlasses müssen in Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen für Brandschutz auch im Hinblick auf die Brandentstehung verstärkte Überprüfungen in den Zwischenlagern vorgenommen werden. Die Brandverhütung und -bekämpfung in Abfallzwischenlagern wird zusätzlich in einer Arbeitsgruppe des Innen- und des Umweltministeriums behandelt. (Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Präsident Jürgen Gansäuer: Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Kollege Briese, bitte schön!

Ralf Briese (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich möchte an das anschließen, was der Umweltminister zuletzt gesagt hat. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, dass es in Niedersachsen momentan andere Fälle von Umdeklarierungen von Sonderabfällen gibt, weil die Müllverbrennungsanlagen nach der TA Siedlungsabfall momentan nicht ausreichen, sodass momentan in Niedersachsen ein halblegaler Zustand besteht?

Hans-Heinrich Sander, Umweltminister: Herr Präsident! Herr Kollege Briese, wir haben die NGS für Sonderabfälle, die das dementsprechend mitsteuert. Aber ich gehe davon aus, dass Sie vermuten, dass in den zehn mechanischbiologischen Abfallbehandlungsanlagen, die es in Niedersachsen gibt, alles zum Besten steht. Von den zehn arbeiten acht nicht ordnungsgemäß. Das heißt, nur zwei mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen arbeiten völlig nach den vorgegebenen Werten. Von daher müssen wir verstärkt darauf achten, dass die TA Siedlungsabfall eingehalten wird, und insbesondere die Abfallgesellschaften, die sich für diese Abfallbehandlungsform - also gegen die zweite Möglichkeit der Verbrennung - entschieden haben, darauf hinweisen, dass sie alle Auflagen der TA Siedlungsabfall erfüllen müssen.

Präsident Jürgen Gansäuer: Vielen Dank, Herr Minister. - Frau Kollegin Hansen!

Ilse Hansen (CDU): Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Wie steht die Landesregierung zu der wachsenden Anzahl von Zwischenlagerungen von Abfällen hier in Niedersachsen?

Hans-Heinrich Sander, Umweltminister: Herr Präsident! Frau Kollegin Hansen, wir haben im Augenblick neun Zwischenlager genehmigt. Lassen Sie mich die Situation am Beispiel von Schaumburg deutlich machen. Wir haben im Landkreis Schaumburg ein Abfallvolumen von ungefähr 20 000 t. Von den heizwertreichen Fraktionen dieser 20 000 t müssen zurzeit 12 000 t zwischengelagert werden. Das heißt, von den heizwertreichen Fraktionen können nur 8 000 t einer Verbrennungsanlage zugeführt werden. Das liegt wahrscheinlich daran, dass der Landkreis vermutet hatte, dass zum 1. Juni genügend Verbrennungskapazitäten vorhanden sein würden. Das ist aber nicht der Fall, wie wir auch aus anderen Beispielen ersehen können. Das heißt, wir müssen jetzt insbesondere darauf achten, dass wir die Zwischenlager brandschutzsicher machen. Wir müssen insbesondere aber auch die Abfallgesellschaften darauf hinweisen, dass sie die TA Siedlungsabfall zu erfüllen haben und dementsprechend ihre Anlagen auf den Stand bringen, der diese Werte gewährleistet. Wir haben - ich weise darauf hin, weil Sie aus Göttingen kommen - auch ein Zwischenlager in Göttingen genehmigt. Wir haben in diesem Jahr bedauerlicherweise schon den vierten Brand in einem Zwischenlager gehabt. Der erste hat in Deiderode stattgefunden. Dort gab es einen Schwelbrand von Abfall auf einer ehemaligen Deponiefläche; wir vermuten, dass der Brand durch Methan, das aus der Deponie entgaste, entstanden ist. Ein zweiter Fall ereignete sich in Wilsum im Landkreis Bentheim. Dort wurde die heizwertreiche Fraktion in einer Miete gelagert. Da sie im Randbereich nicht richtig verfestigt war, ist dort der Brand ausgebrochen. In Schaumburg hat am 2. August ein Brand stattgefunden. Daraufhin hat der Landkreis – oder die Abfallgesellschaft - in Absprache mit dem Gewerbeaufsichtsamt sehr schnell veranlasst, diese heizwertreichen Fraktionen, die dort in Quaderballen gelagert waren, umzuformieren, um die Gewähr dafür zu bieten, dass eine Selbstentzündung ausgeschlossen ist. Denn in diesen Ballen sind Temperaturen von 60 bis 80º C vorhanden. Diejenigen, die aus der Landwirtschaft kommen, wissen: Wenn es nicht genügend Trockensubstanz gibt, dann erhitzt es sich und entsteht ein Brand. In Schaumburg kommt hinzu, dass man noch eine Woche gebraucht hätte, bis alle Abfälle umkonditioniert gewesen wären, weil sie durch Verschweißen mit Folie luftdicht abgeschlossen worden wären. Ich will dazu noch Folgendes sagen: Wir dürfen nicht vergessen, dass wir eine TA Siedlungsabfall haben und dass sich Landkreise in den 90er- Jahren für eine Technik entschieden haben, die - was man jetzt sagen und beweisen kann – nicht funktioniert. Das ist das Problem. (Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Widerspruch bei den GRÜNEN) Man hat in den 90er-Jahren aus weltanschaulichen Gründen eine Behandlungsform gewählt – und meinte, man sei an der Spitze der Bewegung -, die sich nicht bewährt hat.  (Walter Hirche [FDP]: Das waren die Grünen, gerade in der Stadt Hannover!) Jetzt müssen die Bürger die Last für diese falsche Entwicklung tragen. Das müssen wir klar und deutlich sagen. (Beifall bei der FDP und bei der CDU) Weil das so ist, dürfen wir diese Bürger nicht mit

weiteren Gebühren belasten. Die Landesregierung steht an der Seite der Gebührenzahler. Es muss mit dem Geld der Steuerzahler vernünftig umgegangen werden. (Beifall bei der FDP und bei der CDU) Meine Damen und Herren, das muss uns veranlassen, darüber nachzudenken, die TA Siedlungsabfall im Hinblick auf Fälle, in denen es aus nicht selbstverschuldeten Gründen zu Verzögerungen kommt, etwas flexibler zu gestalten. Wir werden den Menschen sowohl im Landkreis Schaumburg als auch im Landkreis Göttingen helfen. Allerdings füge ich hinzu: Es kann nicht sein, dass die Landkreise, die sich vorbildlich verhalten haben, gesetzestreu waren und alles an Entsorgungskapazitäten geschaffen haben, jetzt bestraft werden, weil die Verbrennung erheblich teurer als eine Deponierung ist, und jetzt im Unterschied zu anderen, die sich nicht so verhalten haben, belastet werden. (Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Insofern, meine Damen und Herren von der SPD und insbesondere von den Grünen: Gehen Sie in sich und bewegen Sie sich einmal weiter nach vorne! Das ist im Übrigen der Wahlkreis von Herrn Trittin, der ein ganz erhebliches Maß Schuld an dieser Technik hat, die dort erstmals in der Bundesrepublik Deutschland ausprobiert wurde. (Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Präsident Jürgen Gansäuer: Herr Kollege Pörtner, bitte schön!

Friedrich Pörtner (CDU): Herr Minister Sander, ich hätte gerne gewusst, welche Gründe aus der Sicht Ihres Ministeriums dafür heranzuziehen sind, dass inzwischen ein erheblicher Zwischenlagerbedarf für Ersatzbrennstoffe in Sachsenhagen - aber nicht nur dort, sondern im gesamten Bundesgebiet - entstanden ist. (Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Hans-Heinrich Sander, Umweltminister: Herr Präsident! Herr Kollege Pörtner, dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Einer der Gründe ist, dass man geglaubt hat, zum 1. Juni würden genügend Verbrennungskapazitäten für heizwertreiche Fraktionen bestehen. Man war auch der Meinung, dass das ein Handelsgut wäre, das nachgefragt würde. Nun stellt man auf einmal fest, dass sogar diese heizwertreichen Fraktionen nicht derart sortiert sind, dass sie auch in anderen Bereichen, z. B. in Industrieanlagen, wie in der Zementindustrie, oder in Kohlekraftwerken, verheizt werden können. Es ist also zweierlei durcheinander gebracht worden. Man hat hier versucht, von Staats wegen ein zusätzliches Angebot zu erbringen, hat aber die Verwertungswege nicht beachtet. Das war der Irrglaube: Wir müssen alles dafür unternehmen, wir brauchen Verbrennungskapazitäten! – Ein Landkreis mit einer biologischen Behandlungsanlage hat sogar versucht, die Abfälle dennoch abzulagern, obwohl sie gar nicht dorthin durften. Also: Wir müssen Verbrennungskapazitäten schaffen, und wir müssen auch überlegen, ob wir nicht noch eine bessere Sortierung, also eine weitere Differenzierung, vornehmen sollten. Denn in der bisherigen heizwertreichen Fraktion ist noch sehr viel PVC enthalten. Wir sollten versuchen, dieses Material herauszulösen, um es einer industriellen Verwertung zuzuführen. Es ist notwendig, dass wir das gemeinsam tun. Das Thema Abfalldeponien wird den Landtag hier in der nächsten Zeit aber noch des Öfteren beschäftigen, insbesondere dann, wenn die Technik nicht funktioniert. (Hans-Dieter Haase [SPD]: Das stimmt!)

Präsident Jürgen Gansäuer: Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Kollege Dr. Runkel hat eine Frage.

Dr. Joachim Runkel (CDU): Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Hat der Landkreis Schaumburg um Unterstützung durch die Landesregierung nachgesucht? Wenn nicht: Hält die Landesregierung die zuständigen Stellen des Landkreises Schaumburg für ausreichend qualifiziert und ausgerüstet, um mit den Folgen dieses Brandes des Zwischenlagers angemessen umzugehen und in Zukunft so etwas möglichst zu verhindern?

Hans-Heinrich Sander, Umweltminister: Herr Präsident! Herr Kollege Runkel, der Landkreis hat nicht nachgefragt. Das braucht er auch nicht zu tun. Wir haben ja unsere Gewerbeaufsichtsämter. Diese sind auch Dienstleister für die Landkreise. Wir sind in sehr engen Kontakt mit der Abfallwirtschaft des Landkreises Schaumburg getreten. Nach dem ersten Schwelbrand, der in einem Zwischenlager entstanden ist, haben wir zusammen mit dem Innenministerium sofort eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um beratend tätig zu werden, damit solche Brände verhindert werden können. Wir haben außerdem einen Erlass herausgegeben, nach dem von uns einige Dinge gefordert werden, damit einer später nicht einfach sagen kann, er habe alles getan. Nun können wir dementsprechend kontrollieren. Daran, dass es auch nach dem Erlass zu weiteren Problemen gekommen ist, sehen Sie, dass man solche Probleme nicht ausschließen kann. Dass es zu solchen Problemen kommt, liegt am Material, an der Verwertung, an der Behandlung in den mechanisch- biologischen Abfallbehandlungsanlagen. Man bekommt die Probleme dort bisher nicht in den Griff.

Präsident Jürgen Gansäuer: Vielen Dank. - Herr Kollege Bode, bitte schön!

Jörg Bode (FDP): Sie haben hier dargestellt, dass es bei dem mechanisch- biologischen Verfahren und der Zwischenlagerung zu deutlichen Problemen auch für die Bevölkerung kommt. Dieses Verfahren muss ja einmal durch politischen Nachdruck eingeführt worden sein. Ich frage die Landesregierung: Welche Fraktion oder Partei hat sich denn dafür besonders stark gemacht?

Hans-Heinrich Sander, Umweltminister: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Bode, ich hatte ja vorsichtig angedeutet, dass es in den 90er-Jahren eine Vorvorgängerin von mir gab - - - (Wolfgang Jüttner [SPD]: Vorsicht ist ja eine Stärke von Ihnen!) - Das ist doch eine positive Eigenschaft. Nun loben Sie mich schon wieder, Herr Jüttner. So viel Lob von Ihnen jeden Tag habe ich doch gar nicht verdient. Dass Sie alle meine Stärken herausstellen, finde ich einfach sagenhaft und toll. (Heiterkeit und Beifall bei der FDP und bei der CDU) Herr Kollege Bode, entscheidend ist - das ist bei anderen Fragen auch so -, dass wir es uns nicht mehr erlauben können, aus weltanschaulichen Gründen an irgendwelchen Dingen festzuhalten, über die die Technik hinweggegangen ist. Wir müssen unser erklärtes Ziel erreichen, die Abfälle auch für die nachfolgenden Generationen sicher zu lagern. (Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das stimmt! Wie bei der Atomkraft!) Insofern gehe ich davon aus, Frau Helmhold – wir haben uns ja schon bei der Beantwortung der Frage gegenseitig unterstützt -, dass wir von Ihnen jetzt dementsprechend wieder Unterstützung bekommen. Da der Umweltminister jetzt auch in Berlin gewechselt hat, werden wir hoffentlich auch für Göttingen eine vernünftige Regelung bekommen, damit wir auch dort die Möglichkeit haben, über die Technik nachzudenken und die Technik einzusetzen, die sinnvoll und richtig ist. (Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Präsident Jürgen Gansäuer: Vielen Dank, Herr Minister. - Jetzt möchte Frau Kollegin Zachow eine Zusatzfrage stellen. Bitte sehr!

Anneliese Zachow (CDU): Ich frage die Landesregierung: Ist es richtig, dass die gerade eben vom Umweltminister so freundlich beschriebene Vorvorgängerin immer ganz dringend vor Überkapazitäten bei Verbrennungsanlagen gewarnt hat?

Hans-Heinrich Sander, Umweltminister: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Zachow, das hat sie getan. Darunter haben viele Landkreise in den 90er-Jahren gelitten. Für meinen eigenen Landkreis kann ich sagen, dass wir damals eine Deponie gesucht haben. Diese wollte sie aber nicht mehr. Darauf können wir uns ja noch einigen. Sie hat es aber ebenfalls nicht zugelassen, die vorhandenen Verbrennungskapazitäten, die es damals schon gab, zu nutzen und für eine Weiterentwicklung zu sorgen. Bei der Verbrennungsanlage in Hameln waren noch Kapazitäten frei, aber weil es weltanschaulich - ich verwende nicht den Begriff "ideologisch", Herr Kollege Briese - nicht in das Bild passte, (Heiterkeit und Beifall bei der FDP und bei der CDU) war eine Nutzung dieser Kapazitäten eben nicht gewünscht.

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