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19. Januar 2005

Befreiung von der Verpflichtung für kleiner Dienststellen

Kleine Anfrage: Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung einer Frauenbeauftragten für kleinere Dienststellen

In der Beantwortung der Kleinen Anfrage "Landesrechnungshof warnt vor der Personalkostenfalle im Landeshaushalt; Finanzexperten fordern deutliche Verringerung des Umfanges der Freistellung für Tätigkeiten als Personalrat oder Frauenbeauftragte" (Drs 15/1595) führt das Ministerium für Inneres und Sport wörtlich aus: "In der Diskussion ist, kleinere Dienststellen von einer Verpflichtung zur Bestellung einer Frauenbeauftragten auszunehmen. Für diese Dienststellen würde dann die Gleichstellungsbeauftragte der nächst höheren Dienststelle die Interessen der Beschäftigten wahrnehmen." Wir fragen die Landesregierung:

1. In welchen Abteilungen der Landesregierung wird auf Basis welcher Erkenntnisse und Erfordernisse derzeit konkret die Möglichkeit, kleinere Dienststellen von der Verpflichtung zur Bestellung einer Frauenbeauftragten auszunehmen, diskutiert?

2. Wie definiert die Landesregierung "kleinere Dienststelle", und auf wie viele der niedersächsischen Dienststellen träfe demnach im Umsetzungsfalle die Neuregelung zu?

3. Welche Reduzierung des Freistellungsumfanges für Frauenbeauftragte und demzufolge der Personalkosten erhofft sich die Landesregierung von einer solchen Neuregelung?

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