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Mechthild Ross-Luttmann, Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor einem Jahr hat die Landesregierung im Landtag mehrfach zu der wichtigen Funktion von Gleichstellungsbeauftragten Stellung genommen und deren Arbeit gewürdigt. Sie werden sich an unsere zahlreichen Debatten erinnern. An der Einschätzung und der Bedeutung der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten bestand damals und besteht auch heute kein Zweifel: "Die Kommunalen Frauenbeauftragten haben sich bewährt." (Ursula Helmhold [GRÜNE]: Wenn es sie noch gibt!) Jetzt, im Februar 2006, nicht einmal ein Jahr nach dem In-Kraft-Treten der Neuregelung, haben Sie erneut Beratungsbedarf. Ich freue mich über das große Interesse an der Gleichstellungspolitik und bedanke mich, dass erneut Gelegenheit besteht, die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten positiv hervorzuheben und meine Anerkennung für die auch im letzten Jahr geleistete Arbeit auszusprechen. Zu keinem Zeitpunkt hat diese Landesregierung infrage gestellt, dass die Gleichstellungsbeauftragte eine wichtige Impulsgeberin für die Durchsetzung einer gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen am Erwerbsleben, an der Politik und an der Familienarbeit ist. Nur unter Wahrung dieser Prämisse hat die Landesregierung durch die Neuregelung im vergangenem Jahr unter anderem auch die Entscheidungsfreiheit von Kommunen hinsichtlich der Bestellung hauptberuflich zu beschäftigender Gleichstellungsbeauftragter erhöht, um vor Ort die jeweils beste Lösung zu ermöglichen. Wenn Sie jetzt allein die Frage der Ehrenamtlichkeit in den Mittelpunkt stellen, dann greift die Diskussion meines Erachtens zu kurz; (Zustimmung von Ursula Körtner [CDU] und Ulrike Kuhlo [FDP]) denn die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung auf kommunaler Ebene ist nicht nur Sache der Gleichstellungsbeauftragten. (Zuruf von der CDU: Sehr richtig!) Mit der Änderung der Vorschriften für die Gleichstellungsbeauftragten haben wir zugleich die Hauptverwaltungsbeamten in die Pflicht genommen. Sie tragen eine besondere Verantwortung. Die kommunalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger tun gut daran, die Gleichstellungsbeauftragte in ihrer Aufgabe zu unterstützen und diese Verpflichtung nicht abzuschieben, unabhängig davon, ob es sich um eine hauptberufliche oder ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte handelt. Die Frage, ob die gesetzliche Änderung dazu führt, dass sich der Anteil der ehrenamtlichen Kräfte zulasten der hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten in nennenswertem Umfang verschiebt, können wir heute nicht beantworten. Wir müssen abwarten, wie das funktioniert. (Ursula Helmhold [GRÜNE]: Danach habe ich doch gefragt!) Meine Damen und Herren, die herkömmliche Frauenpolitik muss weiterentwickelt werden, damit sie auf breite Akzeptanz stößt. (Beifall bei der CDU) Frauenpolitik ist heute anders zu gestalten als die Frauenpolitik der 80er- und 90er-Jahre. Die Gleichstellungsbeauftragten auf kommunaler Ebene sollen in die Lage versetzt werden, auch bei neuen Herausforderungen mitgestalten zu können. (Ursula Helmhold [GRÜNE]: Ja, welche denn?) Deshalb war es sinnvoll, bei der Gesetzesänderung das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausdrücklich zu nennen. (Beifall bei der CDU) Viele Gleichstellungsbeauftragte haben diese Chance auch ergriffen und engagieren sich z. B. in der Initiative "Balance Familie und Beruf" und beteiligen sich an lokalen Bündnissen. Besonders wichtig ist dabei, dass die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister verpflichtet sind, ebenso an der Erfüllung des Verfassungsauftrages mitzuwirken. Alle drei Jahre ist dem Rat über die Maßnahmen der Gemeinde und deren Auswirkungen zur Umsetzung des Verfassungsauftrages zu berichten. Meine Damen und Herren, das Gesetz zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts und anderer Gesetze ist am 30. April 2005 in Kraft getreten. Somit gelten die Neuregelungen zur Beschäftigung und zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten erst seit zehn Monaten. Für eine Beurteilung der Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Gleichstellungsbeauftragten ist dieser Zeitraum zu kurz. Nach Ablauf von drei Jahren nach In-Kraft-Treten des Gesetzes sollen die Auswirkungen gemäß Artikel 7 des Gesetzes zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts und anderer Gesetze bilanziert werden. Die Landesregierung hat dem Landtag einen Bericht über die Auswirkungen der entsprechenden Regelungen zur Beratung vorzulegen.Dies vorausgeschickt beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1 und 2: Die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten, die Regelung der Beschäftigungsverhältnisse sowie die Berufung oder Abberufung ist Angelegenheit der Gemeinde im Rahmen der geltenden Gesetze. Es gibt keine Informations- und Berichtspflicht. Insoweit liegen entsprechende Daten nicht vor.
Zu 3: Die Landesregierung geht davon aus, dass die Änderungen der Regelungen in § 5 a NGO und der Parallelvorschriften für die Landkreise und die Region Hannover insgesamt die gleichstellungspolitischen Aktivitäten der Gemeinden fördern und insbesondere keine nachteiligen Veränderungen der Beschäftigungsverhältnisse nach sich ziehen werden. Die tatsächlichen Veränderungen sind im Rahmen der genannten Überprüfung nach drei Jahren zu ermitteln. (Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Präsident Jürgen Gansäuer: Vielen Dank, Frau Ministerin. - Eine Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Helmhold. Ursula Helmhold (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! - Entschuldigung! Herr Präsident! – Als Frauenpolitikerin kann man sich da schon einmal vertun.
Präsident Jürgen Gansäuer: Diese rein theoretische Geschlechtsumwandlung lasse ich mir gefallen. Ansonsten hätte ich etwas dagegen. (Ursula Körtner [CDU]: Wir auch! - Heiterkeit im ganzen Hause) Bitte! Ursula Helmhold (GRÜNE): Frau Ministerin, Sie haben die Fragen leider nicht beantwortet. Sie sagten, Sie könnten die Frage, ob es Verschiebungen gebe, nicht beantworten, weil es keine Berichtspflicht der Kommunen gebe. Nun gibt es aber die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbeauftragten und auch die Vernetzungsstellen. Von dort hätten Sie diese Daten sicherlich einholen können. (Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD) Ich will Ihnen mit einigen unverbindlichen Daten ein bisschen helfen. Wo hat es beispielsweise Kündigungen gegeben? In der Stadt Hemmingen, in der Samtgemeinde Gronau, in der Gemeinde Harsum, in der Stadt Sarstedt, in der Gemeinde Nordstemmen, in der Samtgemeinde Meinersen, in der Stadt Seesen, in der Samtgemeinde Hagen, in der Samtgemeinde Dannenberg, in der Stadt Osterholz- Scharmbeck, in der Gemeinde Neu Wulmstorf, in der Gemeinde Seevetal, in der Samtgemeinde Tostedt, in der Stadt Norden, in der Stadt Papenburg. Wo hat es Stundenreduzierungen gegeben? In der Stadt Lehrte, in der Stadt Seelze, in der Gemeinde Wennigsen, im Landkreis Holzminden, in der Stadt Rehburg-Loccum, in der Gemeinde Rosdorf, in der Gemeinde Vechelde, im Landkreis Cuxhaven, - - - Präsident Jürgen Gansäuer: Frau Kollegin, die eine Minute ist jetzt vorbei. Ursula Helmhold (GRÜNE): Die eine Minute ist vorbei. Aus meiner Fraktion werden sich noch mehrere melden und die Liste abarbeiten, um die Information, die uns die Ministerin vorenthalten hat, wenigstens zum Teil nachzuholen. (Beifall bei den GRÜNEN und bei der
SPD) Ich frage die Ministerin, warum es ihr nicht möglich war, diese Daten, die doch relativ einfach zugänglich sind, zu ermitteln. (Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD) Präsident Jürgen Gansäuer:Vielen Dank. - Frau Kollegin Bührmann, bitte sehr!(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Will die Ministerin nicht antworten?)- Entschuldigung! - Frau Bührmann, ich rufe Sie gleich wieder auf. - Frau Ministerin, bitte sehr!
Mechthild Ross-Luttmann, Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Kommunalverfassungsrecht hat in den letzten Jahren mehrfach Veränderungen erfahren, die sich auch mit der Frage der kommunalen Frauenbeauftragten bzw. der Gleichstellungsbeauftragten, wie es seit 2005 heißt, beschäftigen. 1993 wurde § 5 a - Frauenbeauftragte - eingeführt, der besagt: Gemeinden, die nicht Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind, haben eine Frauenbeauftragte. (Zuruf von der SPD: Das haben wir beschlossen!) - Ganz langsam! Lassen Sie mich doch aussprechen. Ich lasse auch jeden aussprechen. Wenn wir hier schon über Fragen und Antworten sprechen, sollte der Landesregierung die Möglichkeit gegeben werden zu antworten. (Beifall bei der CDU und bei der FDP) 1993: In Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern ist die Frauenbeauftragte hauptberuflich tätig. - Daraufhin hat es eine Klage vor dem Staatsgerichtshof gegeben mit der Folge, dass der Staatsgerichtshof festgestellt hat, dass dieser Paragraf mit Artikel 57 der Verfassung insoweit vereinbar ist, als Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern sowie Landkreise betroffen sind. Für Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern, aber nicht mehr als 20 000 Einwohnern hat der Gesetzgeber in Ergänzung des Artikels 1 Nr. 1 nach Maßgabe der Gründe eine Ausnahmeregelung zu schaffen. Aufgrund dieses Urteils des Staatsgerichtshofs wurde das Gesetz folgerichtig 1996 geändert. Die Frauenbeauftragte ist hauptberuflich zu beschäftigen. Gemeinden mit bis zu 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern können hiervon durch Satzung abweichen. Seit 2005 - das ist die letzte Gesetzesänderung, auf die sich auch Ihre Frage bezieht - besagt das Gesetz, dass eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen ist. Sie ist in Gemeinden, die nicht Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind, zu bestellen. Die Gleichstellungsbeauftragten der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen sind hauptberuflich zu beschäftigen. Das ist die Faktenlage aufgrund des Gesetzes. Selbstverständlich hat es in vielen Gemeinden, auch in Gemeinden mit 10 000 bis 20 000 Einwohnern, Frauenbeauftragte gegeben. Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbeauftragten, mit der wir uns in ständigem Austausch befinden, hat eine Umfrage durchgeführt, die sie auch auswerten will. Man muss bei dieser Auswertung sehr genau prüfen, ob es Veränderungen aufgrund des Gesetzes, der Gesetzesänderung 2005, gegeben hat oder ob es in den Kommunen Änderungen gegeben hat, die noch aus einer anderen Gesetzeslage herrühren. (Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Präsident Jürgen Gansäuer: So, Frau Kollegin Bührmann, jetzt haben Sie das Wort. Bitte schön! Christina Bührmann (SPD): Sehr geehrte Frau Ministerin, wir alle kennen diesen Hintergrund, den Sie eben geschildert haben, sehr genau. Ich frage die Landesregierung, wann sie ihrer Meinung nach Zahlen vorlegen kann, die sich auf die Gesetzesänderung 2005 beziehen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann peilen Sie einen Zeitraum von drei Jahren an. Herr Präsident, nun meine zweite Frage. - Ist die Landesregierung mit mir einer Meinung, dass der Zeitraum von drei Jahren viel zu lang ist? Dann gibt es unter Umständen hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte nur noch zum Teil und im Übrigen fast nur noch ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte. Sie können dann keinen Einfluss mehr auf Entwicklungen nehmen. Ich wäre Ihnen für die Beantwortung dankbar.
Präsident Jürgen Gansäuer: Frau Ministerin, bitte schön!
Mechthild Ross-Luttmann, Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich halte mich selbstverständlich an die Gesetzeslage, die der Landtag beschlossen hat. Diese besagt in Artikel 7 des entsprechenden Gesetzes, dass die Landesregierung dem Landtag über die Auswirkungen der Regelung in Artikel 1 Nr. 1 - das ist der Teil, der sich mit der Gleichstellungsbeauftragten befasst - nach drei Jahren zu berichten hat. Der Bericht ist dem Landtag nach Ablauf von drei Jahren nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes zur Beratung vorzulegen. Genau das werden wir tun. Wir werden zeitnah eine Umfrage bei allen Kommunen (Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Präsident Jürgen Gansäuer: Herr Kollege Klein, bitte schön!
Hans-Jürgen Klein (GRÜNE): Manche in diesem Haus mögen sich erinnern, dass es die Samtgemeinde Tostedt war, die zu denen gehörte, die sich besonders gegen die Einstellung einer Frauenbeauftragten gewehrt hatten und die letzten Endes erst durch den Staatsgerichtshof gezwungen wurden, eine Einstellung vorzunehmen. Wie nicht anders zu erwarten war, ist die Gesetzesänderung natürlich sofort genutzt worden, um mit der CDU-Mehrheit in dieser Samtgemeinde die Frauenbeauftragte abzuwählen. (Norbert Böhlke [CDU]: Dabei waren auch einige von der SPD!) Der stellvertretende Bürgermeister dieser Samtgemeinde von der CDU hat diese Abwahl – das zeigt noch einmal die Qualität dieser Entscheidung - in der Zeitung damit begründet, dass auch ohne diese Frauenbeauftragte die Kinder und Senioren in den Einrichtungen der Gemeinde gut versorgt seien. Meine Frage lautet: Wie beurteilt die Landesregierung diesen Vorgang und diese Äußerung?
Präsident Jürgen Gansäuer: Frau Ministerin, bitte schön!
Mechthild Ross-Luttmann, Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Artikel 3 unseres Grundgesetzes besagt: Frauen und Männer sind gleichberechtigt. - Das halte ich für einen außerordentlich wichtigen Verfassungsrang. (Beifall bei der CDU und bei der FDP) Zu einer im eigenen Wirkungskreis liegenden Entscheidung nimmt die Landesregierung nicht Stellung. (Zustimmung bei der CDU)
Präsident Jürgen Gansäuer: Nun hat Frau Kollegin Korter das Wort. Ina Korter (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ministerpräsident hat in einem Schreiben vom 2. Dezember 2004 an die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros in Niedersachsen Folgendes geschrieben: "Ich bedaure die von Ihnen geschilderte Entwicklung in den Kommunen bezüglich der Gleichstellungsbeauftragten im Hauptamt sehr." Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen - außer dem Bedauern - zieht die Landesregierung aus der Tatsache, dass zahlreiche Kommunen die NGO-Änderung dazu benutzen, die hauptamtlichen Arbeitsverhältnisse von Frauenbeauftragten in nebenamtliche oder ehrenamtliche Arbeitsverhältnisse umzuwandeln?
Präsident Jürgen Gansäuer: Frau Ministerin, bitte schön!
Mechthild Ross-Luttmann, Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden nach drei Jahren evaluieren. Wir werden die Kommunen um einen Bericht bitten und werden dann auf der Grundlage der erfolgten Auswertung die entsprechenden Schlüsse ziehen müssen. Der Landtag wird sich dann damit beschäftigen und auch die richtigen Entscheidungen treffen. (Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Vizepräsidentin Silva Seeler: Die nächste Frage stellt Frau Steiner. Bitte!
Dorothea Steiner (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Laut Internetseite des Sozialministeriums sind alle Gleichstellungsbeauftragten mit Rechten, Kompetenzen, Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten ausgestattet und bringen sich wirkungsvoll in die Gestaltung kommunaler Aufgaben ein, um somit die Gleichberechtigung auch in den Kommunen zu fördern. Ich frage die Landesregierung: Inwieweit sieht sie es gewährleistet, dass die stundenweise ehrenamtlich tätigen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten diesem Arbeitsauftrag ebenso gerecht werden können wie früher hauptamtlich tätige Frauenbeauftragte? Diesbezüglich muss ich doch sicherlich nicht warten, bis in drei Jahren eine Evaluation erfolgt ist.
Vizepräsidentin Silva Seeler: Frau Ministerin, bitte!
Mechthild Ross-Luttmann, Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung sieht dies gewährleistet. Vizepräsidentin Silva Seeler: Die nächste Fragestellerin ist Frau Heinen-Kljajić.
Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ministerin hat eben ausgeführt, dass die Änderung der NGO zum Nutzen des Gleichstellungsauftrages sei. Ich frage die Landesregierung: Worin besteht exakt der Nutzen für die Aufgabe der Gleichstellung angesichts der Konsequenzen, die wir schon heute - da müssen wir nicht drei Jahre warten - vor Ort sehen können? Von Hauptamtlichkeit in Nebenamtlichkeit umgewandelt wurde in der Stadt Gehrden, Stadt Pattensen, Stadt Rinteln, Stadt Rehburg-Loccum, Stadt Wolfenbüttel, in Weener (Ems), in Wildeshausen, in Lohne, in Wennigsen, in der Samtgemeinde Oberharz, der Samtgemeinde Horneburg, der Samtgemeinde Hambergen, der Gemeinde Wallenhorst, der Gemeinde Bad Zwischenahn und der Gemeinde Hatten. Vom Hauptamt auf das Ehrenamt wurde umgestellt in der Stadt Sehnde, in Sarstedt, in Seesen, in Osterholz-Scharmbeck, Soltau, Norden, Papenburg, Brake (Unterweser), Hemmingen, Bruchhausen-Vilsen, Harsum, Nordstemmen, Meinersen, Ilsede, Hagen - - -
Vizepräsidentin Silva Seeler: Frau Heinen-Kljajić, die eine Minute ist abgelaufen. Jetzt kommt die Landesregierung zu Wort. (Dr. Gabriele Heinen-Kljajić [GRÜNE]: Schade, die Liste wäre noch länger gewesen!) Frau Ministerin, bitte!
Mechthild Ross-Luttmann, Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenverbände hat eine Umfrage durchgeführt und gesagt, man wolle diese Umfrage erst einmal auswerten und auf Stimmigkeit prüfen. Sie haben jetzt eine lange Liste vorgelesen, ohne im Einzelnen geprüft zu haben, ob das alles tatsächlich stimmt. In der Liste kam z. B. auch der Name der Gemeinde Wallenhorst vor. Wenn die Auswertung vorliegt, werde ich mich auch mit der LAG der kommunalen Spitzenverbände zusammensetzen; wir werden das dann erörtern. Ich halte es für wichtig, dass wir Gleichstellungsbeauftragte haben - ob hauptberuflich, nebenberuflich oder ehrenamtlich. Wir haben uns um die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrages zu bemühen, um Gleichberechtigung von Mann und Frau, Chancengleichheit im Erwerbsleben und gleichberechtigte Teilhabe an politischen und weiteren relevanten Funktionen. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Bereich, in dem unsere Gleichstellungsbeauftragten auch mitwirken.
Vizepräsidentin Silva Seeler: Herr Nerlich, bitte! Matthias Nerlich (CDU): Eingangs möchte ich als Ratsherr der Samtgemeinde Meinersen bemerken, dass meine Samtgemeinde hier zweimal falsch zitiert worden ist. Die Frauenbeauftragte der Samtgemeinde Meinersen ist auf eigenen Wunsch in das Amt einer stellvertretenden Amtsleiterin innerhalb der Samtgemeinde gewechselt. Ihr wurde keinesfalls gekündigt. Das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der CDU und bei der FDP) Der Wechsel erfolgte also freiwillig. Das hat sie in der öffentlichen Ratssitzung auch so erklärt. (Ursula Helmhold [GRÜNE]: Na und? Gibt es eine neue?) - Es gibt auch eine neue, die ehrenamtlich tätig ist, die also dieses Amt ehrenamtlich mit viel Freude und zur Zufriedenheit aller hervorragend ausübt. (Beifall bei der CDU und bei der FDP) Ich finde es nicht gut, dass Sie auf diese Weise engagierte Frauen, die ehrenamtlich diese Aufgaben wahrnehmen, so in Misskredit bringen und so tun, als ob sie ihren Aufgaben nicht gerecht werden könnten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, ob sie mit mir die Meinung teilt, dass das Bild, das mit dieser Aufzählung hier auch in der Öffentlichkeit vermittelt wird, ein falsches ist und dass es deshalb umso wichtiger ist, in aller Ruhe eine genaue Evaluierung durchzuführen. (Beifall bei der CDU)
Vizepräsidentin Silva Seeler: Frau Ministerin, bitte! Mechthild Ross-Luttmann, Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich teile ich diese Auffassung. Ich halte es für wichtig, dass wir eine genaue Evaluierung vornehmen, dass wir uns die Daten und Fakten ganz genau ansehen und dann im Landtag darüber sprechen. (Beifall bei der CDU)
Vizepräsidentin Silva Seeler: Frau Helmhold, bitte! (David McAllister [CDU]: Geben Sie doch auf!) Ursula Helmhold (GRÜNE): So weit kommt es noch! - Herr Nerlich, ich bin Ihnen regelrecht dankbar, dass Sie hier noch einmal ganz deutlich gemacht haben, dass dann, wenn eine hauptamtliche Frauenbeauftragte nicht mehr hauptamtlich tätig ist, das Amt in Ihrer Gemeinde offensichtlich gerne durch das Ehrenamt ersetzt wird. (Matthias Nerlich [CDU]: Aber sie ist nicht gekündigt worden, wie ihr es behauptet habt!) Jetzt sage ich Ihnen noch eines: Exakt diese Daten hätte ich gerne sehr valide heute von der Landesregierung gehabt. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Landesregierung hat sie mir verweigert. Ich habe die Daten so erhoben, wie es mir möglich ist. Selbstverständlich ist mir das nicht mit den Mitteln eines Ministeriums möglich. Sie werden aber an der Tendenz und an den Ergebnissen, die ich Ihnen vorgetragen habe, nichts ändern. Lassen Sie mich jetzt zu meiner eigentlichen Frage kommen. Frau Ministerin, Sie haben sich hier eben mehrfach auf die Position zurückgezogen, Sie müssten diese Fragen nicht beantworten, weil der Landtag beschlossen habe, in drei Jahren solle diese Änderung evaluiert werden. Ich möchte Ihnen Artikel 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung zur Kenntnis geben: Anfragen von Mitgliedern des Landtages hat - - -
Vizepräsidentin Silva Seeler: Frau Helmhold, jetzt müssen Sie Ihre Frage stellen. Sie können jetzt keine weiteren Vorbemerkungen machen. Ursula Helmhold (GRÜNE): Kennt die Landesregierung Artikel 24 Abs. 1, wo es heißt, "Anfragen von Mitgliedern des Landtages hat die Landesregierung im Landtag und in seinen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten"? Sie werden also unter Hinweis auf die Evaluation in drei Jahren nicht mein Individualrecht auf Beantwortung einer Kleinen Anfrage aushebeln können. (Beifall bei den GRÜNEN) Vizepräsidentin Silva Seeler: Frau Ministerin! Mechthild Ross-Luttmann, Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Helmhold, selbstverständlich ist der Landesregierung Artikel 24 bekannt. Selbstverständlich beantworten wir die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen, aber auch fachlich fundiert und sachlich richtig. (Beifall bei der CDU und bei der FDP) Um eine Frage dieses Umfangs beantworten zu können, reicht eine Woche nicht aus. Selbstverständlich werden wir die Antworten auf alle Ihre Fragen nachreichen - das ist keine Frage -, und zwar nach bestem Wissen und Gewissen und fachlich richtig. (Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Vizepräsidentin Silva Seeler: Herr Wenzel, bitte! Stefan Wenzel (GRÜNE): Frau Ministerin, der Ministerpräsident schrieb im Dezember 2004 an die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros: Ich bedaure die von Ihnen geschilderte Entwicklung in den Kommunen bezüglich der Gleichstellungsbeauftragten im Hauptamt sehr. (Zuruf von der CDU: Das haben wir gerade schon gehört!) Das bedeutet also keine Unterstützung für Ihr Vorhaben, alles in Ehrenamtlichkeit umzuwandeln. Ich frage Sie, Frau Ministerin: Inwieweit ist Ministerpräsident Wulff seinem in diesem Schreiben geäußerten Versprechen nachgekommen? Inwiefern hat er sich dafür eingesetzt, dass die neue Regelung in der NGO vor Ort nicht zu einer Aushöhlung von Sinn und Zweck des im Grundgesetz und in der Niedersächsischen Verfassung festgeschriebenen Gleichstellungsauftrages führt?
Vizepräsidentin Silva Seeler: Frau Ministerin! Mechthild Ross-Luttmann, Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts schreibt zwingend vor, dass Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte - die Landeshauptstadt Hannover und die Stadt Göttingen – Gleichstellungsbeauftragte hauptberuflich zu beschäftigen haben. Andere Gemeinden haben ebenfalls die Verpflichtung, Gleichstellungsbeauftragte zu beschäftigen, können diese aber nebenamtlich oder ehrenamtlich beschäftigen. Ich bin sehr wohl der Meinung, dass jede engagierte Frau - egal, ob sie ehrenamtlich, nebenamtlich oder hauptamtlich beschäftigt ist - mit Unterstützung des Rates, des Kreistages, des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin, des Landrates oder der Landrätin ihrer Verpflichtung und ihrer Aufgabe nachkommt und ihre Aufgaben auch vernünftig erfüllen kann.
Zum einen muss ich sagen: Es gilt das Ressortprinzip. Zum anderen bin ich aber auch der Meinung, dass Selbstverwaltung in den Kommunen ein hohes Gut ist. Der Landtag sollte nicht immer in die Selbstverwaltung, in die Organisationshoheit und die Personalhoheit der Kommunen eingreifen. (Beifall bei der CDU und bei der FDP) Ich bin sehr wohl der Auffassung, dass sich gewählte eingleisige Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, Landräte und Landrätinnen der hohen Bedeutung des Verfassungsauftrags in Artikel 3 des Grundgesetzes bewusst sind. (Beifall bei der CDU und bei der FDP - Christa Elsner-Solar [SPD]: Ihr Wort in Gottes Ohr! - Gegenruf von Dr. Harald Noack [CDU]: Da kann man jetzt eigentlich nur noch Amen sagen!) Vizepräsidentin Silva Seeler: Herr Bode, bitte! Jörg Bode (FDP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unserem Eindruck nach wird von SPD und Grünen sehr stark angezweifelt, ob die kommunalen Parlamente und die Gemeinden tatsächlich in der Lage sind, die Dinge zum Wohle der Bürger zu regeln, und ob die Bürger dies bei der nächsten Wahlentscheidung auch richtig beurteilen können. Wir sehen das anders. (Beifall bei der FDP und bei der CDU) Weiterhin haben wir das Gefühl, dass die Arbeit von ehrenamtlichen Frauenbeauftragten, die sich sehr viel Mühe geben und sich engagieren, nicht gewürdigt, sondern diskreditiert werden soll. Das können wir nicht akzeptieren. (Beifall bei der FDP und bei der CDU) Daher frage ich die Landesregierung: Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen aufgrund der Tatsache, dass in einer Kommune eine ehrenamtliche Frauenbeauftragte tätig ist, die Gleichstellung von Frauen und Männern gelitten hat? (Beifall bei der FDP und bei der CDU) Vizepräsidentin Silva Seeler: Frau Ministerin, bitte! Mechthild Ross-Luttmann, Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Darüber liegen mir keine Erkenntnisse vor. (Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Vizepräsidentin Silva Seeler: Herr Wenzel hat das Wort zu seiner zweiten Zusatzfrage. (Uwe Harden [SPD]: Du kannst zehn Fragen stellen, die werden nie befriedigend beantwortet!)
Stefan Wenzel (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, der Gleichstellungsauftrag ist ein ganz zentraler Bestandteil unserer Verfassung und auch unseres Grundgesetzes. Insofern ist mir nicht erklärlich, warum Sie der Auffassung sind, dass man gerade diesen ganz zentralen Verfassungsauftrag in der Regel bzw. offenbar nur im Ehrenamt erledigen soll, während das bei Aufgaben beispielsweise des Bauamtes oder bei sonstigen Aufgaben einer Gemeinde nicht der Fall ist. Diese sind auch sehr vielfältig, gerade bei der Gestaltung von Fragen der Familie, bei beruflichen Perspektiven für Kinder und Jugendliche, bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch hierbei haben die Gemeinden eine große Verantwortung, diese Dienstleistungen vor Ort so zu gestalten, dass sie für die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich nutzbar sind. Ich frage Sie: Warum halten Sie es vor diesem Hintergrund nicht auch für richtig, beispielsweise einen Bauamtsleiter ehrenamtlich einzustellen? (Beifall bei den GRÜNEN – Bernd Althusmann [CDU]: Auch in Göttingen!)
Vizepräsidentin Silva Seeler: Frau Ministerin! (Dr. Philipp Rösler [FDP]: Das passiert, wenn Herr Wenzel Oberbürgermeister wird!)
Mechthild Ross-Luttmann, Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum einen: Die Kommunen haben nach Recht und Gesetz im Rahmen ihrer eigenen Personalhoheit zu entscheiden. Zum anderen: Wir haben nach unserem derzeitigen Kenntnisstand - das betone ich ausdrücklich: nach unserem derzeitigen Kenntnisstand – in 55 Kommunen hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand unserer Abteilung gibt es noch ca. 185 hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte. Ich meine, wir sollten uns hier nicht hinstellen und die verschiedenen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten gegeneinander ausspielen – weder hauptberufliche noch nebenberufliche noch ehrenamtliche! (Beifall bei der CDU und bei der FDP) Ich halte es für wichtig, dass alle Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, die wir im Land haben, ihrer Verpflichtung, den hohen Verfassungsauftrag zu begleiten und umzusetzen, gut nachkommen. (Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Vizepräsidentin Silva Seeler: Frau Korter stellte ihre zweite Zusatzfrage. Bitte! Ina Korter (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, die Anfrage meiner Kollegin liegt Ihnen ja schon etwas länger vor. Gerade haben Sie dem Hause erklärt, Sie haben im Moment noch etwa 135 hauptamtliche Frauenbeauftragte. Ich frage Sie: Wie hat sich die Zahl der hauptamtlichen Frauenbeauftragten in Niedersachsen seit Änderung der NGO verändert? Diese Zahl müssten Sie uns doch angeben können. (Joachim Albrecht [CDU]: Das können Sie doch selber ausrechnen!) Vizepräsidentin Silva Seeler: Frau Ministerin, bitte! Mechthild Ross-Luttmann, Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bitte noch einmal um Verständnis dafür, dass wir fachlich fundiert und richtig antworten wollen. Deswegen habe ich eben auch die Einschränkung "nach derzeitigem Kenntnisstand" gebracht. Die Antworten werden selbstverständlich nachgereicht