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Sicherstellung sachgemäßen Vorgehens bei Piercings, Tattooing o.ä.
Eine Vielzahl von Gewerbetreibenden bietet Dienstleistungen wie das Anbringen von Piercings oder Tattoos an, bei denen Krankheitserreger, insbesondere Erreger von Aids oder Hepatitis, durch Blut übertragen werden können sowie die Gefahr von Wundinfektionen besteht. Für diese Dienstleistungen ist keine Ausbildung erforderlich.
Ich frage die Landesregierung: