Sicherstellung sachgemäßen Vorgehens bei Piercings, Tattooing o.ä.
Sicherstellung sachgemäßen Vorgehens bei Piercings, Tattooing o.ä.
Eine Vielzahl von Gewerbetreibenden bietet Dienstleistungen wie das Anbringen von Piercings oder Tattoos an, bei denen Krankheitserreger, insbesondere Erreger von Aids oder Hepatitis, durch Blut übertragen werden können sowie die Gefahr von Wundinfektionen besteht. Für diese Dienstleistungen ist keine Ausbildung erforderlich.
Ich frage die Landesregierung:
- Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Anbieter entsprechender Dienstleistungen es in Niedersachsen gibt und in wie vielen Fällen es zu Infektionen gekommen ist?
- Wie wird sichergestellt, dass die Anbieter entsprechender Dienstleistungen über die notwendige Sachkunde verfügen?
- Wie wird sichergestellt und kontrolliert ob, vergleichbar mit Arzt- oder Zahnarztpraxen, die medizinisch notwendigen Hygienemaßnahmen eingehalten werden?