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Unter dem Eindruck der in den vergangenen Jahren abgelaufenen Hochwasserereignisse hat sich die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) mit der Problematik befasst. Sie hat den Ländern empfohlen, auf der Grundlage der "Handlungsempfehlung zur Erstellung von Hochwasser- Aktionsplänen" entsprechende Pläne zu erstellen. In den Bundesländern, so auch in Niedersachsen, sind bereits verschiedene Pläne erstellt worden oder in Bearbeitung. Diese sind als Handlungsrahmen zu verstehen. Die konkreten Maßnahmen sind von den für den Hochwasserschutz zuständigen Stellen umzusetzen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Wegen der Grenzsituation zu Niedersachsen wurde die ehemalige Bezirksregierung Hannover an den Terminen beteiligt. Vom Land Niedersachsen wurden darüber hinaus Daten zugeliefert.
Zu 2: Seit dem 10. Mai 2005 ist das Gesetz zum vorbeugenden Hochwasserschutz in Kraft. Danach ist durch Landesrecht zu bestimmen, dass Hochwasserschutzpläne aufzustellen sind (§ 31 d WHG), soweit dieses erforderlich ist. Die Umsetzung in Landesrecht hat bis 2007 zu erfolgen. Bis dahin ist auch zu klären, für welche niedersächsischen Gewässer und mit welchen Inhalten Hochwasserschutzpläne zu erstellen sind. Für die Weser besteht bereits ein flussgebietsbezogener Hochwassermanagementplan aus dem Jahre 2001, der zurzeit von der Flussgebietsgemeinschaft Weser überarbeitet wird. Aus niedersächsischer Sicht besteht daher keine Notwendigkeit, darüber hinaus einen weiteren derartigen Plan zu erstellen. Der von der Stadt Rinteln angesprochene Hochwasseraktionsplan Weser NRW enthält über die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes hinaus detaillierte Aussagen bis hinab auf das Gemeindegebiet. Dabei werden auch Fragen hinsichtlich des Katastrophenschutzes behandelt, für die die Gemeinden zuständig sind. Vor diesem Hintergrund hat der Umweltminister am 4. Januar 2006 den Vertretern der Stadt Rinteln empfohlen, gemeinsam mit den Landkreisen Schaumburg, Hameln- Pyrmont, Holzminden und der Stadt Hameln einen gemeinsamen Hochwasserschutzplan Oberweser von Rinteln bis Beverungen zu erstellen. Mit ähnlicher Zielsetzung erarbeiten die Landkreise Verden und Diepholz unter der Federführung des Landkreises Nienburg zurzeit den Hochwasserschutzplan Mittelweser.
Zu 3: Das Umweltministerium beabsichtigt, den Hochwasserschutzplan Oberweser sowohl finanziell als auch fachlich zu unterstützen. Die finanzielle Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur und Küstenschutz. Ein konkreter Förderbetrag kann noch nicht genannt werden, da bislang noch kein Förderantrag gestellt wurde. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wird in seiner Funktion als Gewässerkundlicher Landesdienst die Erarbeitung des Planes begleiten und als Bewilligungsstelle über den Antrag entscheiden. Dazu hat der NLWKN bereits zu einer Auftaktbesprechung am 9. März 2006 nach Hameln eingeladen.