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13. April 2005

Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige in Niedersachsen

Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung

Nach den niedersächsischen Bestimmungen zur Haftpflichtversicherung für verantwortlich tätige Ehrenamtliche sind nur Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen, die in wirtschaftlichen/kulturellen/sozialen Bereichen in Vereinigungen aller Art tätig sind, versichert. Personen, die z.B. wegen Aufnahme eines Studiums in einem anderen Bundesland wohnen oder grenznah nach Niedersachsen pendeln, ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten in Niedersachsen aber von dort aus weiterhin wahrnehmen  sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Diese Regelung hat sich angesichts von Unfällen auf dem Weg zur Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit als negativ herausgestellt. 

Ich frage die Landesregierung:

  • Welchen Versicherungsschutz haben ehrenamtliche verantwortlich tätige Bürgerinnen und Bürger, die in Niedersachsen nur einen Nebenwohnsitz haben und/oder ihre ehrenamtlich verantwortliche Tätigkeit  von einem anderen Bundesland aus ausüben?
  • Welche Regelungen existieren hierzu in anderen Bundesländern?
  • Ist sie bereit, Personen, die in Niedersachsen unentgeltlich oder nur gegen Aufwandsentschädigung ehrenamtlich verantwortlich tätig sind, aber in einem anderen Bundesland ihren Hauptwohnsitz haben, in Zukunft den vollen Versicherungsschutz zukommen zu lassen?

 

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