Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung
Nach den niedersächsischen Bestimmungen zur Haftpflichtversicherung für verantwortlich tätige Ehrenamtliche sind nur Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen, die in wirtschaftlichen/kulturellen/sozialen Bereichen in Vereinigungen aller Art tätig sind, versichert. Personen, die z.B. wegen Aufnahme eines Studiums in einem anderen Bundesland wohnen oder grenznah nach Niedersachsen pendeln, ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten in Niedersachsen aber von dort aus weiterhin wahrnehmen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Diese Regelung hat sich angesichts von Unfällen auf dem Weg zur Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit als negativ herausgestellt.
Ich frage die Landesregierung: