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12. Oktober 2005

Förderung von Familienerholungsmaßnahmen in Niedersachsen

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Wortlaut der Kleinen Anfrage

der Abgeordneten Ursula Helmhold (GRÜNE), eingegangen am      

Förderung von Familienerholungsmaßnahmen in Niedersachsen    

Das Land Niedersachsen fördert Familienerholungsmaßnahmen. Die Maßnahmen sollen Familien mit geringem Einkommen eine gemeinsame Erholung ermöglichen, der Gesundheit dienen und durch gemeinsame Erlebnisse und Erfahrungen gegenseitiges Verständnis, Vertrauen und den Zusammenhalt der Familiengemeinschaft fördern, wie es in der entsprechenden Richtlinie heißt. Für förderungswürdige Familienerholungsmaßnahmen erhalten einkommensabhängig je Übernachtung Eltern sowie das erste und das zweite Kind je bis zu 4,10 Euro, das dritte Kind bis zu 6,20 Euro und jedes weitere Kind bis zu 11,30 Euro an Zuwendungen. Für behinderte Kinder sowie Alleinerziehende und deren Kinder können zusätzliche Zuwendungen gewährt werden.

Zunehmend wird beobachtet, dass bereits genehmigte Familienerholungsmaßnahmen von den Geförderten nicht angetreten werden, weil diese sich nicht in der Lage sehen, den Restbetrag zu finanzieren. Dies führt dazu, dass ein nicht unerheblicher Teil der zur Verfügung stehenden Mittel nicht in Anspruch genommen wird und wieder an das Land zurückfließt.

Ich frage die Landesregierung:

  • Seit wann gelten die jetzigen Zuwendungshöhen für Familienerholungsmaßnahmen in Niedersachsen?
  • Wir haben sich im Vergleich dazu die durchschnittlichen Tageskosten für Familienerholungsmaßnahmen entwickelt?
  • Welcher durchschnittliche prozentuale Anteil an den tatsächlichen Kosten einer Familienerholungsmaßnahme wurde demnach durch die Zuwendung des Landes in den vergangenen fünf Jahren abgedeckt?
  • Welche durchschnittliche Zuzahlung mussten geförderte Familien in den vergangenen fünf Jahren zu einer Familienerholungsmaßnahme leisten?
  • Wie hat sich die Zahl der geförderten Familienerholungsmaßnahmen in Niedersachsen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
  • Wie hat sich die Zahl der geförderten, aber letztlich nicht angetretenen Familienerholungsmaßnahmen in Niedersachsen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
  • Aus welchen Gründen wurden nach Kenntnis der Landesregierung geförderte Familienerholungsmaßnahmen nicht angetreten?
  • Mittel in welcher Höhe standen in den vergangenen fünf Jahren für die Förderung von Familienerholungsmaßnahmen zur Verfügung und in welcher Höhe wurden sie jeweils tatsächlich verausgabt?
  • Welchen Änderungsbedarf sieht die Landesregierung, damit zukünftig wieder mehr Familien in Niedersachsen an geförderten Familienerholungsmaßnahmen teilnehmen können und die zur Verfügung gestellten Mittel in voller Höhe im gewünschten Sinne verausgabt werden?

 

 

 

Ursula Helmhold

Zusätzliche Information

Antwort der Landesregierung