Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Wortlaut der Kleinen Anfrage
der Abgeordneten Ursula Helmhold (GRÜNE), eingegangen am
Förderung von Familienerholungsmaßnahmen in Niedersachsen
Das Land Niedersachsen fördert Familienerholungsmaßnahmen. Die Maßnahmen sollen Familien mit geringem Einkommen eine gemeinsame Erholung ermöglichen, der Gesundheit dienen und durch gemeinsame Erlebnisse und Erfahrungen gegenseitiges Verständnis, Vertrauen und den Zusammenhalt der Familiengemeinschaft fördern, wie es in der entsprechenden Richtlinie heißt. Für förderungswürdige Familienerholungsmaßnahmen erhalten einkommensabhängig je Übernachtung Eltern sowie das erste und das zweite Kind je bis zu 4,10 Euro, das dritte Kind bis zu 6,20 Euro und jedes weitere Kind bis zu 11,30 Euro an Zuwendungen. Für behinderte Kinder sowie Alleinerziehende und deren Kinder können zusätzliche Zuwendungen gewährt werden.
Zunehmend wird beobachtet, dass bereits genehmigte Familienerholungsmaßnahmen von den Geförderten nicht angetreten werden, weil diese sich nicht in der Lage sehen, den Restbetrag zu finanzieren. Dies führt dazu, dass ein nicht unerheblicher Teil der zur Verfügung stehenden Mittel nicht in Anspruch genommen wird und wieder an das Land zurückfließt.
Ich frage die Landesregierung:
Ursula Helmhold