

Mit Datum vom 6.2.2005 erbat ich mittels einer Kleinen Anfrage Auskunft über die Situation von Frauenbeauftragten in Niedersachsen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die ehemalige Sozialministerin mehrfach betont hatte, die Frauenbeauftragten keinesfalls abschaffen sondern stärken zu wollen und eine Pflicht zur Berufung einer Gleichstellungsbeauftragten für alle Kommunen auch in Zukunft erhalten bleibe, sowie von Äußerungen des Ministerpräsidenten, dass es in den CDU-geführten Kommunen in der Regel bei der Hauptamtlichkeit bleiben werde, erbat ich unter Hinweis auf die Tatsache, dass sich die Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen der Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten in vielen Kommunen bereits dramatisch verändert haben Aufklärung über den Umfang des Stundenabbaus und die Art der Veränderung der Beschäftigungsverhältnisse in den Kommunen sowie über den Anteil der CDU-geführten Kommunen bei diesen Veränderungen.
In der 84. Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 24. Februar 2006 hat die Frauenministerin diese Anfrage nicht beantwortet. Sie begründete dies mit dem Hinweis, eine Woche reiche zur Beantwortung einer Frage dieses Umfangs nicht aus. Bezogen auf Artikel 24 der Nds. Verfassung sagte sie allerdings zu, dass die Antworten auf meine Fragen "selbstverständlich nachgereicht" würden. Dies ist bis heute allerdings nicht geschehen.
Ich frage die Landesregierung: