

Das Gemeinschaftskraftwerk Veltheim (GKV) wurde Anfang der 60er Jahre im Bereich der damals selbständigen Gemeinden Veltheim und Möllbergen (heute Stadt Porta Westfalica) mit zunächst zwei Blöcken an der Weser gebaut. Es wurde als Kohlekraftwerk eingerichtet. 1970 und 1975 gingen zwei weitere Blöcke in Betrieb, der Block 4 zur Befeuerung mit Gas und/oder Heizöl. Block 1 ist inzwischen stillgelegt. Der Brennstoff Steinkohle wurde später durch Petrolkoks ergänzt. Mit Bescheid vom 09.04.2003 genehmigte die Bezirksregierung Detmold die Mitverbrennung von Tiermehl und Schlämmen (kommunale Klärschlämme) in den Blöcken 2 und 3 in einem Umfang von bis zu 20 % der jeweils gefahrenen Feuerungswärmeleistung. Hierzu war eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorzunehmen. In ihr wurde der Untersuchungsraum nach der TA Luft 86 mit einem Radius von 4.200 bzw. 4.500 m um das Kraftwerk herum berücksichtigt. Mögliche schädliche Einwirkungen auf die Stadt Rinteln wurden nicht berücksichtigt. Das Gebiet der Stadt Rinteln beginnt 3 km vom GKV entfernt, der Stadtkern hat eine Entfernung zum GKV von 8 km. Aufgrund neuerer Erkenntnisse legt man im Umweltrecht inzwischen den direkten Einflussbereich der Schadstoffe mit einer Entfernung bis zu 7.000 m zugrunde.
Tatsächliche Auswirkungen auf die Umwelt konnten offensichtlich nicht hinreichend sicher bezeichnet werden, weshalb man Umwelteinflüsse auf der Grundlage teilweise überholter Erkenntnisse lediglich prognostizierte. Die erteilte Genehmigung wurde schon bald dahingehend erweitert, dass nun vorwiegend industrielle Klärschlämme verbrannt werden dürfen. Diese werden aus dem deutschen und darüber hinaus auch aus dem europäischen Raum (z.B. Stadt Ulm sowie Holland und Belgien) angeliefert.
Obwohl das Ergebnis der UVP zur Genehmigung von 2003 eher unzureichend erscheint, verzichtete das Staatliche Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (StAfUA) in Minden in seiner Genehmigung zur Mitverbrennung der sog. heizwertreichen Fraktionen aus Müll vom 13.10.2005 ausdrücklich auf eine neue Untersuchung und baut auf der UVP zur Genehmigung von 2003 auf, indem es ausführt:
Die nunmehr zur Verfeuerung beantragten Sekundärbrennstoffe sind vom Schadstoffpotential (Input) mit den bereits genehmigten Stoffen "Tiermehl und Schlämmen" vergleichbar bzw. die Schadstoffgehalte liegen teilweise deutlich niedriger. Da somit keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch das beantragte Vorhaben zu erwarten sind, ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. (Seite 16 der Genehmigung)
Im Hinblick auf die durchaus sehr unterschiedliche Stoffzusammensetzung der genehmigten Ersatzbrennstoffe (s. hierzu die vom GKV erstellte "Auswertung der Brennstoffanalyse") und die dem GKV genehmigten vergleichsweise hohen Emissionswerte sind die vorgenannten Feststellungen in der Genehmigung außerordentlich fragwürdig. Die Emissionswerte der Müllverbrennungsanlagen Bielefeld und Hameln liegen um ein vielfaches niedriger, obwohl auch diese Anlagen bereits älteren Datums sind. Sie sind jedoch mit erheblich umfangreicherer und wirksamerer Filtertechnik ausgestattet. Das GKV besitzt nicht einmal einen sonst üblichen Gewebefilter zur Reduzierung der mit Schadstoffen befrachteten Stäube.
Es bestehen erhebliche Zweifel, ob das in § 5 Bundesimmissionsschutzgesetz enthaltene Gebot zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen der Genehmigungspraxis des StAfUA in Minden im Fall des GKV entspricht. Die Stadt Rinteln hat deshalb Widerspruch gegen die Genehmigung vom 13.10.2005 eingelegt.
Ich frage die Landesregierung: