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Die ehemalige Sozialministerin hat mehrfach betont, dass sie die Frauenbeauftragten keinesfalls abschaffen sondern stärken wolle. In der Plenarsitzung vom 19. Februar 2004 antwortete sie auf die Dringliche Anfrage von B90/Die Grünen: "Die Pflicht zur Berufung einer Gleichstellungsbeauftragten bleibt für alle Kommunen auch in Zukunft erhalten. Alle Kommunen stehen in der Pflicht, den Auftrag des Grundgesetzes und der niedersächsischen Landesverfassung wahrzunehmen, auf die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern hinzuwirken."
Auch der Ministerpräsident war sich sicher: "Für die CDU-geführten Kommunen kann ich jedenfalls sagen, dass es in der Regel bei der Hauptamtlichkeit bleiben wird."
Entgegen den Einlassungen des Ministerpräsidenten und der Ministerin haben sich allerdings die Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen der Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten in vielen Kommunen dramatisch verändert. Es werden Stunden reduziert, Haupt- in Nebenamtlichkeit bzw. in Ehrenamtlichkeit umgewandelt .
Ich frage die Landesregierung: