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6. Februar 2006

Frauenpolitik im Sinkflug

Die ehemalige Sozialministerin hat mehrfach betont, dass sie die Frauenbeauftragten keinesfalls abschaffen sondern stärken wolle. In der Plenarsitzung vom 19. Februar 2004 antwortete sie auf die Dringliche Anfrage von B90/Die Grünen: "Die Pflicht zur Berufung einer Gleichstellungsbeauftragten bleibt für alle Kommunen auch in Zukunft erhalten. Alle Kommunen stehen in der Pflicht, den Auftrag des Grundgesetzes und der niedersächsischen Landesverfassung wahrzunehmen, auf die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern hinzuwirken."

Auch der Ministerpräsident war sich sicher: "Für die CDU-geführten Kommunen kann ich jedenfalls sagen, dass es in der Regel bei der Hauptamtlichkeit bleiben wird."

Entgegen den Einlassungen des Ministerpräsidenten und der Ministerin haben sich allerdings die Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen der Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten in vielen Kommunen dramatisch verändert. Es werden Stunden reduziert, Haupt- in Nebenamtlichkeit bzw. in Ehrenamtlichkeit umgewandelt .

Ich frage die Landesregierung:

  • In  welchem Umfang und in welcher Form haben sich die Beschäftigungsverhältnisse der Gleichstellungsbeauftragten verändert? (Bitte eine Auflistung der betroffenen Fälle)
  • Welche CDU-geführten Kommunen sind betroffen?
  • Wie beurteilt die Landesregierung die Veränderungen im Hinblick auf den Arbeitsauftrag der Gleichstellungsbeauftragten auf die vom Grundgesetz geforderte Gleichstellung von Mann und Frau hinzuwirken und die von der Landesregierung vertretene Auffassung, dass Freiwilligkeit bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe die Akzeptanz der Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen verbessern werde?

Zusätzliche Information

Antwort der Landesregierung