Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon bemerkenswert, dass uns heute drei Anträge von Oppositions- und Regierungsfraktionen zu diesem Thema vorliegen, alle mit unterschiedlichen Akzenten, mit unterschiedlicher Differenziertheit, aber alle einig darin, dass die Eingliederungshilfe hin zu einem personenzentrierten Hilfesystem reformiert werden muss.
Wir begrüßen diesen breiten Konsens ausdrücklich, zumal er noch vor drei Jahren nicht möglich gewesen ist. In der Debatte zu unserem damaligen Antrag „Alternativen zum Heim schaffen - ambulante Wohnformen weiter ausbauen“ haben uns alle anderen Fraktionen vorgeworfen, wir seien mit unserer Forderung nach dem Abbau von Heimplätzen und dem Aufbau von ambulanten Wohnformen realitätsfremd. Wir standen mit dieser Forderung ziemlich allein auf weiter Flur.
Nun kann sich Politik schnell ändern, das ist ja auch gut so. Mit einem Anstoß von außen, der UNKonvention, ist große Bewegung in die erstarrten Strukturen gekommen. Die Sozialminister der Länder haben ein Papier auf den Weg gebracht, in dem sie das personenzentrierte Hilfesystem fordern. Wenn die Ministerin Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und das Wohnen in der eigenen Wohnung fordert, finden wir das alles vollkommen richtig. Das ist uns recht, das wollten wir und übrigens auch die Betroffenen in der Behindertenbewegung seit Jahren.
Eines möchte in diesem Zusammenhang betonen: Wenn man das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen und ihr Selbstbestimmungsrecht ernst nimmt, muss einem allerdings auch klar sein, dass das ambulante Wohnen nicht in jedem Fall günstiger ist als die stationäre Unterbringung. Das gehört zur Wahrheit auch dazu. Ein Sparmodell ist das ambulante Wohnen nicht unbedingt. Wir rechnen mit Kostenneutralität.
Meine Damen und Herren, mit Absichtserklärungen ist es allerdings nicht getan; das habe ich schon anlässlich der Landtagsdebatte zu den Großen Anfragen zur Behindertenpolitik gesagt. Wir brauchen ein Konversionsprogramm zum Umbau und zum Abbau vorhandener stationärer Einrichtungen.
Das ist der Kern unseres Antrags, und da unterscheidet er sich eben von dem Antrag der Koalition, die - vollkommen richtig! - das Papier der Arbeits- und Sozialministerkonferenz referiert, aber nicht den Schritt darüber hinaus tut und ins Konkrete geht.
Herr Riese, ich weiß nicht, wo Sie gelesen haben, wir wollten Werkstattplätze abbauen. Ich habe eben noch einmal ziemlich genau nachgesehen. Das steht tatsächlich nirgendwo. Wir wollen Heimplätze abbauen und in ein Konversionsprogramm gehen. Die Betroffenen brauchen gezielte Anreize, damit ein Verbleiben in der eigenen Wohnung oder ein Wechsel in eine eigene Wohnung für sie auch sinnvoll und reizvoll ist. Frau Ministerin, Sie haben uns in der letzten Ausschusssitzung erklären lassen, Sie seien inzwischen mit den Langzeiteinrichtungen ins Gespräch gekommen. Sie haben aber nicht offenbaren lassen, wie die von Ihnen so bezeichnete gezielte Unterstützung der Betroffenen konkret aussehen soll. Es wäre wirklich schön, wenn Sie uns konkret sagen würden, was Sie dort verhandelt haben. Schließlich hat Niedersachsen im Ländervergleich die vierthöchste Zahl von Heimunterbringungen, und das heißt: Der Handlungsbedarf ist in Niedersachsen ganz besonders groß.
Für uns ist auch klar: Es darf keine Kommunalisierung geben. Man darf nicht den ganzen Bereich der Eingliederungshilfe den Kommunen anheim fallen lassen. Der überörtliche Sozialhilfeträger muss für einheitliche Standards, für Hilfeplankonferenzen und einheitliche Hilfeplanverfahren sorgen. Im Eckpunktepapier sind konkrete Erwartungen an notwendige Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen formuliert. Dazu gehört übrigens auch die Forderung nach einem bundesfinanzierten dauerhaften Nachteilsausgleich. Wir würden das immer Bundesteilhabegeld nennen.
Frau Mundlos, Sie haben bei der Diskussion unseres Antrags im Ausschuss - ich fand, sie war relativ kurz, aber immerhin haben wir darüber gesprochen - gesagt, das sei nicht finanzierbar. Damit fallen Sie dem Eckpunktepapier der Sozialministerkonferenz geradezu in den Rücken. Auch Herr Riese hat hier eben noch einmal gesagt, ein Nachteilsausgleich sei nicht finanzierbar. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Rede des Landesbehindertenbeauftragten Karl Finke am 4. Februar in der Auftaktkonferenz der Sozialministerin zum erwähnten Hilfeplanverfahren verweisen, in der er erklärt hat, dass Experten als Kosten für ein Bundesteilhabegeld je nach Ausgestaltung einen Betrag zwischen 600 Millionen und maximal 1 Milliarde Euro errechnet haben. Das heißt, selbst bei einer sehr großzügigen Ausgestaltung wäre die dort aufzubringende Summe immer noch geringer als die 1,2 Milliarden Euro, die die jetzige Bundesregierung durch die von der FDP erzwungene Halbierung des Mehrwertsteuersatzes für die Hotellerie aus dem Haushalt aufzubringen hat. Da frage ich mich: Was ist wohl wichtiger, meine Damen und Herren?
Ein solches Bundesteilhabegeld würde übrigens auch die sozialpolitisch nicht überzeugende Länderzuständigkeit beim Landesblindengeld und teilweise beim Landesgehörlosengeld aufheben, weil es dann bundeseinheitliche Regelungen für alle Menschen in Deutschland gäbe. Den Ausgleich für eine Behinderung - das hat Herr Schwarz eben vollkommen richtig gesagt - hat in einem Sozialstaat die Gesellschaft für die betroffenen Menschen zu finanzieren.
In den übrigen Fällen - wenn Sie schon das Beispiel des Millionärs bemühen - würden wir schon über die Besteuerung dafür sorgen, dass ein Mensch mit Behinderung, der Millionär ist, je nach seiner Leistungskraft einen Beitrag leistet und sozusagen für sich selbst bezahlt.
Wenn man es wirklich will, dann kann man es auch ermöglichen. Wir unterstützen die Ministerin bei der Forderung nach einem Teilhabegeld.
Herzlichen Dank.
(Es gilt das gesprochene Wort.)