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Die Landtagsgrünen sehen sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen in ihrer Kritik an der falschen Berechnungsweise insbesondere der Bedarfe von Kindern bestätigt. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ursula Helmhold sprach von einem "großen Erfolg" für die Bezieherinnen und Bezieher von Hartz-IV-Leistungen und die klagenden Familien. Nun müsse die Bundesregierung schnellstmöglich eine unabhängige Kommission zur Neuberechnung einberufen, forderte die Grünen-Politikerin. Notwendig sei es, parallel dazu endlich einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. "Nur so wird verhindert, dass Arbeitnehmer ihren Lohn mit Hartz IV-Leistungen aufstocken müssen." Ferner müsse an einer neuen Abgrenzung zwischen pauschalierten Leistungen und einmaligen Beihilfen gearbeitet werden. Dies habe insbesondere die Auseinandersetzung um den Schulbedarf von Kindern aus Hartz IV-Haushalten gezeigt.
Helmhold wies daraufhin, dass das Urteil auch Auswirkungen auf die Regelsätze der Soziahilfe (Sozialgesetzbuch XII) habe, für die die Länder zuständig seien. Die anstehenden Neuberechnungen müssten daher im Verbund mit den Ländern im Sinne der Betroffenen erfolgen.