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Wir erleben seit einigen Jahren – endlich – einen Paradigmenwechsel in der Politik mit und für behinderte Menschen. Das Ziel, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können und so viel Teilhabe wie möglich am gesellschaftlichen Leben zu erlangen, hat sich die Behindertenbewegung nach langen Jahren des Stillstands erstritten – und das ist gut so. Die "fürsorgliche Belagerung" durch das Leben in Heimen und das Arbeiten in Werkstätten für Behinderte wird abgelöst durch stärkere Hilfestellungen und Förderungen zur Führung eines selbstständigen Lebens und zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Zu den zentralen Instrumenten, die hier förderlich sind, gehört das "Persönliche Budget", das die rotgrüne Bundesregierung eingeführt hat und im Zusammenhang damit das "Budget für Arbeit", das Rheinland-Pfalz und nun auch Niedersachsen auf Drängen des Landesbehindertenbeauftragten anbietet.
Dinge, die für die meisten Menschen alltäglich sind – wie Geschirr spülen, Freunde besuchen, Mahlzeiten zubereiten oder Glühbirnen auswechseln – können viele Menschen mit Behinderungen nicht ohne Unterstützung erledigen. Sie benötigen Hilfen, um am alltäglichen Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können. Diese Hilfen werden als "Eingliederungshilfe" bezeichnet und sind rechtlich im 12. Buch des Sozialgesetzbuches (früher: Bundessozialhilfegesetz) verankert. Eingliederungshilfe kann sehr verschieden ausfallen:
Braucht ein Mensch behinderungsbedingt Hilfe, zum Beispiel beim Wohnen, wird eine Betreuung finanziert. Möchten Eltern ihr Kind mit einer Behinderung in einen Regelkindergarten schicken, kann das Kind die Hilfe von Integrationshelferinnen und -helfern in Anspruch nehmen. Diese unterstützen dann das Kind im Kindergartenalltag beim Spielen und Lernen. Kann ein Mensch wegen seiner Behinderung nicht allein an kulturellen Veranstaltungen teilnehmen, kann mit der Eingliederungshilfe eine Begleitperson engagiert werden.
Soweit, so gut. Wie aber kommt ein Mensch mit Behinderung an die Eingliederungshilfe? Das deutsche Sozialrechtssystem besteht aus vielen Zweigen: der Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie der Sozialhilfe, Jugendhilfe und dem Entschädigungsrecht. Es ist sehr unübersichtlich. Hat eine Person mit Behinderungen Anspruch auf Hilfe, kommt es oft vor, dass sie von einer Behörde zur anderen geschickt wird, niemand sich verantwortlich fühlt und die entsprechende Hilfe bezahlen will.
Unsere Lösung: ein eigenständiges Leistungsgesetz auf Bundesebene. Um das Problem zu lösen, müssten alle Hilfsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen aus den verschiedenen Zweigen des Sozialstaats in ein Gesetz zusammengeführt werden. Solch ein eigenständiges Leistungsgesetz würde es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, nur mit einer Behörde zu verhandeln.
Leider ist der Widerstand gegen eine Zusammenführung aller Leistungen in der Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie der Sozialhilfe, Jugendhilfe und dem Entschädigungsrecht sehr groß.
Daher ist solch ein tiefgreifendes Vorhaben nicht von heute auf morgen zu schaffen. Dennoch halten wir Grüne an diesem großen Ziel fest. Eine Veränderung und Anpassung der jetzigen Eingliederungshilfe kann hierfür die Grundlagen schaffen.
Viele Menschen mit Behinderungen wollen heute, ich sagte es schon, selbstbestimmt und gleichberechtigt leben. Wohnheime oder Werkstätten schränken die Möglichkeit einer selbstbestimmten Lebensführung stark ein. In Niedersachsen haben wir immer noch viel zu viele Menschen, die in Heimen leben (müssen) Diese Einrichtungen geben mit ihren Dienstplänen, Fahrdiensten und Essensplänen den Lebensrhythmus vor. Für die Menschen mit Behinderung, die ihren eigenen Rhythmus leben wollen, wird daher das eigene Wunsch- und Wahlrecht nach einer selbstbestimmten Hilfe zur Eingliederung immer wichtiger. Ein Fall aus der Praxis: Ein Mann mit einer Schwerbehinderung wurde gegen seinen Willen in einem Heim untergebracht, obwohl ein medizinisches Gutachten belegte, dass die Pflege im Heim womöglich lebensverkürzend sei. Das Hamburger Sozialgericht entschied aber: Solange der Mann nicht in konkreter Lebensgefahr schwebe, sei eine Unterbringung im Heim zumutbar. Diese Entscheidung ist ein Skandal! Damit so etwas nicht mehr vorkommen kann, wollen wir Grüne das Wunsch- und Wahlrecht stärken und den Kostenvorbehalt abschaffen. Ein Wunsch- und Wahlrecht ist im SGB (Sozialgesetzbuch) IX festgeschrieben. Doch eine andere Bestimmung im SGB XII stellt genau dieses Wahlrecht unter einen Kostenvorbehalt. Das heißt: Der Kostenträger – meist das Sozialamt – weigert sich bei hohen Betreuungskosten, dem Wunsch nach dem Wohnen in der eigenen Häuslichkeit stattzugeben.
Die Regelungen der Eingliederungshilfe sind also anzupassen, damit andere Lebensentwürfe und mehr Eigenständigkeit trotz Behinderung möglich sind.
Eine weitere Herausforderung ist die Beschaffung von Arbeit – nicht nur in Werkstätten für Behinderte. Für viele behinderte Menschen gibt es dazu bisher keine Alternative. Aber wir müssen vermehrt Anstrengungen zur Vermittlung derjenigen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt tun, die das schaffen können und auch den Willen dazu haben. Eine andere Möglichkeit wäre, mehr Integrationsfirmen aufzubauen. Das zuerst vom Land Rheinland-Pfalz entwickelte und dann hier vom Landesbehindertenbeauftragten mit Modifikationen übernommene Konzept "Budget für Arbeit" ist, so glaube ich, ein guter Weg, um mehr Menschen aus der Werkstatt heraus in ein Normalarbeitsverhältnis einzugliedern.
Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf eine Vielzahl von Sonderleistungen: die zeitlich unbegrenzte Kindergeldzahlung über das 25. Lebensjahr hinaus, das Blindengeld, die Befreiung von Rundfunkgebühren oder Freibeträge im Einkommenssteuerrecht. Die Beschaffung dieser Leistungen ist oft sehr mühsam. Wir wollen diese Sonderleistungen als bundeseinheitliches Teilhabegeld zusammenlegen. Das Teilhabegeld sollen selbstständig lebende Menschen mit Behinderungen bekommen, ohne dass ihr Einkommen oder Vermögen herangezogen wird. Das ist gerechtfertigt.
Denn Menschen mit Behinderungen müssen Nachteile ausgleichen, die anderen nicht entstehen. Ein blinder Mensch benötigt z. B. für seine Küche eine Waage mit Sprachausgabe, um seine Mahlzeiten zuzubereiten. Diese gibt es eben nicht für 10 Euro im Supermarkt um die Ecke.
Wie wird das alles bezahlt?
Wohnen in den eigenen vier Wänden ist in den meisten Fällen günstiger als Wohnen im Heim. Von einer stärkeren Förderung der ambulanten Hilfe erwarten wir daher insgesamt auch eine finanzielle Ersparnis. Auch das Persönliche Budget kann Kosten einsparen. Am wichtigsten aber ist die Verbesserung der eigenen Fähigkeiten, die durch eine selbstständige Lebensführung erreicht wird. Der Unterstützungsbedarf sinkt in der Regel und damit auch die Aufwendungen dafür. Oberster Grundsatz muss aber sein, dass jeder behinderte Mensch die Hilfen erhält, die seinem individuellen Hilfebedarf entsprechen.
Landesgleichstellungsgesetz
Das Niedersächsische Landesgleichstellungsgesetz hat massive Lücken. Ich erwähne hier nur, dass das Gesetz Barrierefreiheit bei bestehenden Gebäuden mit Publikumsverkehr nicht zwingend vorschreibt, wie es Menschen mit Behinderungen zu Recht fordern. Zweitens lehnt die Regierungskoalition immer noch die obligatorische integrative Erziehung behinderter Kinder und Schüler in Regeleinrichtungen des Bildungswesens ab und gliedert viele behinderte Kinder und Jugendliche in Sondereinrichtungen aus. Hier ist politisch noch sehr viel zu bewegen. Wir bauen hier auf die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Behinderten, die eine umfassende Teilhabe in allen Lebensbereichen anerkennt und die Beseitigung diskriminierender und benachteiligender Gesetze einfordert. Die UN-Konvention muss auch der Landtag noch ratifizieren, damit sie Gültigkeit erlangt. Wir lassen es nicht zu, dass Bundes- wie Landesregierungen sagen, sie hätten schon alles erfüllt und es gäbe keine Handlungserfordernisse mehr. Wir werden zur UN-Konvention entsprechende Initiativen in den Landtag einbringen.