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Nach dem heutigen Verfassungsgerichtsurteil zu den Nichtraucherschutzgesetzen in Baden-Württemberg und Berlin fordern die Landtagsgrünen eine Überprüfung des Niedersächsischen Gesetzes. Es sei wichtig, jetzt Rechtssicherheit zu schaffen und den Gesundheitsschutz von Nichtrauchern und Beschäftigten zu gewährleisten.
"Auf jeden Fall muss sichergestellt sein, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gastronomie vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden. Es muss geprüft werden, ob zur Garantie eines umfassenden Gesundheitsschutzes auf die Möglichkeit von Raucherräumen verzichtet werden muss", betonte Ursula Helmhold, die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, heute (Mittwoch) in Hannover.
"Gesundheitsschutz steht auf jeden Fall vor dem Recht auf freie Berufsausübung. Sollte dies auf Landesebene nicht umsetzbar sein, muss erneut über bundeseinheitliche Regelungen zum Arbeitsschutz gesprochen werden", so Helmhold.
Bereits in den Beratungen über das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz hätten die Grünen eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes gefordert, um die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren. Helmhold: "Niemand darf gegen seinen Willen zum Passivrauchen gezwungen werden. Jede Regelung, die dieses Ziel erfüllt, wird unsere Zustimmung finden."